{"id":979,"date":"2014-07-09T16:01:26","date_gmt":"2014-07-09T14:01:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=979"},"modified":"2019-09-18T18:03:11","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:11","slug":"immobilienrecht-und-notariat-der-grundschuldzins","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/immobilienrecht-und-notariat-der-grundschuldzins\/","title":{"rendered":"Immobilienrecht und Notariat: Der Grundschuldzins"},"content":{"rendered":"
Bettina Schmidt, Rechtsanw\u00e4ltin und Notar in Frankfurt, erkl\u00e4rt warum bei Eintragung einer Grundschuld, zum Beispiel f\u00fcr eine Immobilienfinanzierung, meist ein deutlich h\u00f6herer Grundschuldzins eingetragen wird.<\/strong><\/p>\n F\u00fcr die Absicherung einer Immobilienfinanzierung oder eines Darlehens verlangt die Bank h\u00e4ufig die Bestellung einer Grundschuld. Die Grundschuld entspricht in der Regel der H\u00f6he der Kreditsumme. Dar\u00fcber hinaus werden meist noch Nebenleistungen und sogenannte Grundschuldzinsen festgelegt, deren Zinssatz oftmals deutlich \u00fcber den vereinbarten Zinsen f\u00fcr das Darlehen selbst liegt.<\/p>\n Hierdurch sichert sich die Bank nicht nur gegen Forderungen ab, die \u00fcber die eigentliche Kreditsumme hinausgehen, z.B. aus Zinsausf\u00e4llen. Die Grundschuldzins erm\u00f6glicht auch die Absicherung k\u00fcnftig h\u00f6herer Forderungen ohne erneute Kosten f\u00fcr \u00c4nderung bzw. Neueintragung im Grundbuch, zum Beispiel wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die Zinsen steigen oder wenn nach R\u00fcckzahlung der Finanzierung ein anderer Kreditvertrag mit der Grundschuld besichert werden soll. Erneute Notar- und Grundbuchkosten k\u00f6nnen so gespart werden.<\/p>\n Ausf\u00fchrlich erkl\u00e4rt Notarin Bettina Schmidt die Funktion des Grundschuldzinses auf Ihrem Blog unter:<\/p>\n