{"id":953,"date":"2014-01-08T15:14:10","date_gmt":"2014-01-08T14:14:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=953"},"modified":"2019-09-18T18:03:12","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:12","slug":"einziehung-des-geschaeftsanteils-eines-gmbh-gesellschafters","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/einziehung-des-geschaeftsanteils-eines-gmbh-gesellschafters\/","title":{"rendered":"Einziehung des Gesch\u00e4ftsanteils eines GmbH Gesellschafters"},"content":{"rendered":"
Nicht immer geht es im Gesch\u00e4ftsleben ohne Spannungen. Kommt es in einer Kapitalgesellschaft zu einem tiefgreifenden Zerw\u00fcrfnis, bleibt manchmal auch nur der Ausschluss eines Gesellschafters.<\/p>\n
Allerdings setzt der Ausschluss eines Gesellschafters voraus, dass das Zerw\u00fcrfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest \u00fcberwiegend verursacht worden ist und es d\u00fcrfen in der Person des oder der die Ausschlie\u00dfung betreibenden Gesellschafter keine Umst\u00e4nde vorliegen, die deren Ausschlie\u00dfung oder die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft rechtfertigen, urteilt der BGH.<\/p>\n
Im konkreten Fall ging es um den Ausschluss eines von vier alleinvertretungsberechtigten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Gesellschaftern. Der Verlag Otto Schmidt beleuchtet den Fall n\u00e4her<\/a>.<\/p>\n