{"id":927,"date":"2013-08-06T14:54:41","date_gmt":"2013-08-06T12:54:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=927"},"modified":"2019-09-18T18:03:14","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:14","slug":"wirtschaftsrecht-gmbh-recht-bgh-beschluss-zur-erhoehung-des-nennbetrags-eines-bereits-bestehenden-geschaeftsanteils","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/wirtschaftsrecht-gmbh-recht-bgh-beschluss-zur-erhoehung-des-nennbetrags-eines-bereits-bestehenden-geschaeftsanteils\/","title":{"rendered":"Wirtschaftsrecht, GmbH-Recht: BGH-Beschluss zur Erh\u00f6hung des Nennbetrags eines bereits bestehenden Gesch\u00e4ftsanteils"},"content":{"rendered":"
Mit Beschluss vom 11. Juni 2013 stellt dar Bundesgerichtshof klar: Wird die Kapitalerh\u00f6hung einer GmbH durch die Erh\u00f6hung des Nennbetrages eines bestehenden Gesch\u00e4ftsanteils ausgef\u00fchrt, so ist ein Viertel des Erh\u00f6hungsbetrages vor der Anmeldung der Kapitalerh\u00f6hung beim Handelsregister einzuzahlen. Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt des Kapitalerh\u00f6hungsbeschlusses durch Einzahlungen auf den bestehenden Gesch\u00e4ftsanteil der nach Aufstockung erh\u00f6hte Nennbetrag zu einem Viertel gedeckt ist.<\/p>\n
Gegen einen gleichlautenden Beschluss des OLG K\u00f6ln hatte zuvor eine GmbH Rechtsbeschwerde eingelegt. Der BGH wies diese nun zur\u00fcck.<\/p>\n
Im verhandelten Fall ist die antragstellende GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 Euro im Handelsregister eingetragen. Die Gesch\u00e4ftsanteile entfallen auf einen einzigen Gesellschafter, der im Bezug auf die Kapitalerh\u00f6hung davon ausging, dass seine bisherigen Einlagen in H\u00f6he von 50.000 \u20ac auch auf den Aufstockungsbetrag wirken und nach \u00a7 56a i.V.m. \u00a7 7 Abs. 2 GmbHG nicht die Erfordernis der sofortigen Einzahlung eines Teils des Aufstockungsbetrages bestehe.<\/p>\n
Einen ausf\u00fchrlichen Kommentar zum Beschluss des BGH finden Sie unter
http:\/\/www.otto-schmidt.de\/news\/unternehmens-und-gesellschaftsrecht\/zur-kapitalerhohung-durch-die-erhohung-des-nennbetrags-eines-bereits-bestehenden-geschaftsanteils-2013-07-18.html<\/a><\/p>\n