{"id":882,"date":"2010-08-30T14:23:18","date_gmt":"2010-08-30T12:23:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=882"},"modified":"2019-09-18T18:03:24","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:24","slug":"neuer-ueberschuldungsbegriff-insolvenzantrag-nicht-immer-zwingend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/neuer-ueberschuldungsbegriff-insolvenzantrag-nicht-immer-zwingend\/","title":{"rendered":"Neuer \u00dcberschuldungsbegriff: Insolvenzantrag nicht immer zwingend"},"content":{"rendered":"
Insolvenzgr\u00fcnde sind \u00dcberschuldung, Zahlungsunf\u00e4higkeit und drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde der \u00dcberschuldungsbegriff der Insolvenzordnung jetzt ge\u00e4ndert. Danach liegt \u00dcberschuldung vor, wenn das Verm\u00f6gen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortf\u00fchrung des Unternehmens ist nach den Umst\u00e4nden \u00fcberwiegend wahrscheinlich. Durch diese \u00c4nderung kann eine positive Fortf\u00fchrungsprognose eine insolvenzrechtliche \u00dcberschuldung vermeiden, auch wenn die Verm\u00f6genswerte die Verbindlichkeiten nicht mehr decken.<\/p>\n
Bisher bewirkte die positive Fortf\u00fchrungsprognose nur, dass die Aktiva des Unternehmens bei Pr\u00fcfung des \u00dcberschuldungstatbestandes nicht nach Liquidationswerten, sondern nach den regelm\u00e4\u00dfig h\u00f6heren Fortf\u00fchrungswerten bestimmt wurden. Wenn trotz Bewertung mit Fortf\u00fchrungswerten eine rechnerische \u00dcberschuldung vorlag, musste ein Insolvenzantrag gestellt werden.<\/p>\n
Hinweis: Mit der Gesetzes\u00e4nderung reagiert der Gesetzgeber auf die Finanzkrise. Gesellschaften, die aufgrund der aktuellen Krise in eine lediglich vor\u00fcbergehende \u00dcberschuldungssituation geraten, sollen nicht zu einem Insolvenzantrag gezwungen werden. Die Neuregelung ist zeitlich begrenzt: Ab dem 1.1.11 tritt die Regelung zum bisherigen \u00dcberschuldungsbegriff wieder in Kraft (Finanzmarktstabilisierungsgesetz, BGBl I 2008, 1982).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Insolvenzgr\u00fcnde sind \u00dcberschuldung, Zahlungsunf\u00e4higkeit und drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde der \u00dcberschuldungsbegriff der Insolvenzordnung jetzt ge\u00e4ndert. Danach liegt \u00dcberschuldung vor, wenn das Verm\u00f6gen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortf\u00fchrung des Unternehmens ist nach den Umst\u00e4nden \u00fcberwiegend wahrscheinlich. Durch diese \u00c4nderung kann eine positive Fortf\u00fchrungsprognose eine insolvenzrechtliche \u00dcberschuldung […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-882","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n