{"id":874,"date":"2010-08-20T14:17:21","date_gmt":"2010-08-20T12:17:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=874"},"modified":"2019-09-18T18:03:24","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:24","slug":"betriebsaufgabe-freibetrag-gibt-es-nur-einmal-im-leben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/betriebsaufgabe-freibetrag-gibt-es-nur-einmal-im-leben\/","title":{"rendered":"Betriebsaufgabe: Freibetrag gibt es nur einmal im Leben"},"content":{"rendered":"
Bei der Betriebsver\u00e4u\u00dferung und -aufgabe muss ein Unternehmer neben dem laufenden Gewinn auch den Ver\u00e4u\u00dferungs- bzw. den Aufgabegewinn versteuern. Hat der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunf\u00e4hig, kann er von einem Freibetrag profitieren, wenn der ma\u00dfgebliche Gewinn unter 181.000 EUR liegt.
Nach der gesetzlichen Regelung darf ein Freibetrag aber nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Freibetrag ist auch dann verbraucht, wenn er in der Vergangenheit zu Unrecht gew\u00e4hrt worden ist und der Bescheid nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden kann, so das Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern.<\/p>\n
Es kommt demnach nicht auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Freibetragsgew\u00e4hrung an. Vielmehr ist ma\u00dfgeblich, dass sich die Verg\u00fcnstigung auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt hat. Sofern sich der Steuerpflichtige die Inanspruchnahme f\u00fcr einen sp\u00e4teren Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn vorbehalten wollte, h\u00e4tte er den damaligen Bescheid anfechten m\u00fcssen.<\/p>\n
Der Freibetrag auf einen gewerblichen Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch nicht deshalb zu gew\u00e4hren, weil er zuvor bei den Eink\u00fcnften aus selbstst\u00e4ndiger Arbeit und damit f\u00fcr eine andere Einkunftsart ber\u00fccksichtigt wurde.
Hinweis: Vor 1996 in Anspruch genommene Freibetr\u00e4ge bleiben unber\u00fccksichtigt (FG Mecklenburg-Vorpommern, 3 V 30\/09; BFH, X R 2\/09).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Bei der Betriebsver\u00e4u\u00dferung und -aufgabe muss ein Unternehmer neben dem laufenden Gewinn auch den Ver\u00e4u\u00dferungs- bzw. den Aufgabegewinn versteuern. Hat der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunf\u00e4hig, kann er von einem Freibetrag profitieren, wenn der ma\u00dfgebliche Gewinn unter 181.000 EUR liegt.Nach der gesetzlichen Regelung darf ein Freibetrag aber […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-874","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n