{"id":859,"date":"2010-08-30T14:01:57","date_gmt":"2010-08-30T12:01:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=859"},"modified":"2019-09-18T18:03:24","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:24","slug":"verdeckte-gewinnausschuettung-zum-pensionsverzicht-gegen-abfindung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/verdeckte-gewinnausschuettung-zum-pensionsverzicht-gegen-abfindung\/","title":{"rendered":"Verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung: Zum Pensionsverzicht gegen Abfindung"},"content":{"rendered":"
Verzichtet der Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer aus betrieblichen Gr\u00fcnden gegen Abfindung auf seinen Pensionsanspruch, muss nicht zwangsl\u00e4ufig eine durch das Gesellschaftsverh\u00e4ltnis veranlasste verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung vorliegen.
Nach einem Urteil des Finanzgerichts M\u00fcnster ist jedenfalls dann von einer betrieblichen Veranlassung auszugehen, wenn das Unternehmen verkauft werden soll und der Erwerber darauf besteht, dass das Unternehmen vorher von Pensionsverpflichtungen befreit werden soll. Da das Finanzamt nach Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion und dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die zun\u00e4chst eingelegte Revision zur\u00fcckgenommen hat, spricht sehr viel daf\u00fcr, dass sich die Finanzverwaltung der Auffassung des Finanzgerichts M\u00fcnster angeschlossen hat.<\/p>\n
Hinweis: Eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung ist eine Verm\u00f6gensminderung oder verhinderte Verm\u00f6gensmehrung , die durch eine Vorteilsgew\u00e4hrung an einen Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person eintritt und nicht auf einem Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht. Sie muss ihre Veranlassung im Gesellschaftsverh\u00e4ltnis haben und sich auf die H\u00f6he des Einkommens der Kapitalgesellschaft auswirken (FG M\u00fcnster, 9 K 319\/02 K, G, F).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Verzichtet der Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer aus betrieblichen Gr\u00fcnden gegen Abfindung auf seinen Pensionsanspruch, muss nicht zwangsl\u00e4ufig eine durch das Gesellschaftsverh\u00e4ltnis veranlasste verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung vorliegen.Nach einem Urteil des Finanzgerichts M\u00fcnster ist jedenfalls dann von einer betrieblichen Veranlassung auszugehen, wenn das Unternehmen verkauft werden soll und der Erwerber darauf besteht, dass das Unternehmen vorher von Pensionsverpflichtungen befreit werden soll. […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-859","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n