{"id":855,"date":"2010-08-30T13:58:35","date_gmt":"2010-08-30T11:58:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=855"},"modified":"2019-09-18T18:03:24","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:24","slug":"aktuelle-gesetzgebung-aenderung-des-umwandlungsrechts-geplant","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/aktuelle-gesetzgebung-aenderung-des-umwandlungsrechts-geplant\/","title":{"rendered":"Aktuelle Gesetzgebung: \u00c4nderung des Umwandlungsrechts geplant"},"content":{"rendered":"
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur \u00c4nderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt, der den Bundesl\u00e4ndern und Verb\u00e4nden zur Stellungnahme \u00fcbersandt wurde. Die Beschlussfassung im Kabinett ist noch vor der Sommerpause geplant.<\/p>\n
Der Entwurf sieht Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Dies wirkt sich besonders bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften aus. So sollen Unternehmen von b\u00fcrokratischen H\u00fcrden befreit sowie Aufwand und Kosten einer Umwandlungsma\u00dfnahme reduziert werden. Der Schutz der Anteilseigner und der Gl\u00e4ubiger der Unternehmen sollen dabei gewahrt bleiben.<\/p>\n
Zum Hintergrund: Das \u00c4nderungsgesetz dient der Umsetzung einer Richtlinie, die der EU-Ministerrat im Juli vergangenen Jahres beschlossen hatte und die am 22.10.2009 in Kraft getreten ist. Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und muss daher bis zum 30.6.2011 angepasst werden.<\/p>\n
Geplant ist insbesondere eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Umwandlungsma\u00dfnahme beschlie\u00dfen soll. Dies umfasst die Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktion\u00e4re auf elektronischem Wege und die M\u00f6glichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten. Bei der Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft kann in weitergehendem Ma\u00dfe als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung einer 90-prozentigen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft ist eine Modifizierung des sogenannten Squeeze-out vorgesehen. Au\u00dferhalb dieser Konstellation bleibt das System des Ausschlusses von Minderheitsaktion\u00e4ren unver\u00e4ndert. Einsparpotenzial soll sich schlie\u00dflich durch die M\u00f6glichkeit ergeben, Pr\u00fcfungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Aktiengesetz durch dieselben Sachverst\u00e4ndigen durchf\u00fchren zu lassen.<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur \u00c4nderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt, der den Bundesl\u00e4ndern und Verb\u00e4nden zur Stellungnahme \u00fcbersandt wurde. Die Beschlussfassung im Kabinett ist noch vor der Sommerpause geplant. Der Entwurf sieht Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Dies wirkt sich besonders bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften aus. So sollen Unternehmen von […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-855","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n