{"id":853,"date":"2010-08-20T13:57:20","date_gmt":"2010-08-20T11:57:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=853"},"modified":"2019-09-18T18:03:24","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:24","slug":"vertragswidrige-private-fahrzeugnutzung-arbeitslohn-oder-vga","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/vertragswidrige-private-fahrzeugnutzung-arbeitslohn-oder-vga\/","title":{"rendered":"Vertragswidrige private Fahrzeugnutzung: Arbeitslohn oder vGA?"},"content":{"rendered":"
Die nachhaltige vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist nicht stets als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung (vGA) zu beurteilen. Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverh\u00e4ltnis (Besteuerung als vGA) als auch durch das Arbeitsverh\u00e4ltnis (Besteuerung als Arbeitslohn) veranlasst sein. Die Zuordnung bedarf der wertenden Betrachtung im Einzelfall, wie der Bundesfinanzhof aktuell festgestellt hat.<\/p>\n
Bei einer nachhaltigen vertragswidrigen privaten Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer liegt der Schluss nahe, dass die Nutzungsbeschr\u00e4nkung oder das Nutzungsverbot nicht ernstlich, sondern lediglich formal vereinbart sind, da der Arbeitgeber eine unbefugte Nutzung durch den Arbeitnehmer \u00fcblicherweise nicht duldet.<\/p>\n
Bei der Zuordnungsentscheidung ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die vertragswidrige Privatnutzung auf einer vom schriftlich Vereinbarten abweichenden, m\u00fcndlich oder konkludent getroffenen Nutzungs- oder \u00dcberlassungsvereinbarung beruhen und damit im Arbeitsverh\u00e4ltnis begr\u00fcndet sein kann.<\/p>\n
Hinweis: Eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung ist eine Verm\u00f6gensminderung oder verhinderte Verm\u00f6gensmehrung, die durch eine Vorteilsgew\u00e4hrung an einen Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person eintritt und nicht auf einem Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht. Sie muss ihre Veranlassung im Gesellschaftsverh\u00e4ltnis haben und sich auf die H\u00f6he des Einkommens der Kapitalgesellschaft auswirken (BFH, VI R 43\/09).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Die nachhaltige vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist nicht stets als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung (vGA) zu beurteilen. Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht, kann dies sowohl durch das Beteiligungsverh\u00e4ltnis (Besteuerung als vGA) als auch durch das Arbeitsverh\u00e4ltnis (Besteuerung als Arbeitslohn) veranlasst sein. Die Zuordnung bedarf der wertenden Betrachtung […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-853","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n