{"id":840,"date":"2011-05-25T13:38:58","date_gmt":"2011-05-25T11:38:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=840"},"modified":"2019-09-18T18:03:20","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:20","slug":"gmbh-keine-geschaeftsfuehrerhaftung-bei-vollstreckungsmassnahmen-nach-zahlungsunfaehigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/gmbh-keine-geschaeftsfuehrerhaftung-bei-vollstreckungsmassnahmen-nach-zahlungsunfaehigkeit\/","title":{"rendered":"GmbH: Keine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung bei Vollstreckungsma\u00dfnahmen nach Zahlungsunf\u00e4higkeit"},"content":{"rendered":"
Werden infolge eines Pf\u00e4ndungs- und \u00dcberweisungsbeschlusses noch nach Eintritt der Zahlungsunf\u00e4higkeit durch eine Kontopf\u00e4ndung Zahlungen an das Finanzamt erbracht, haftet der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht pers\u00f6nlich f\u00fcr den Schaden, der den Gl\u00e4ubigern hierdurch entsteht.<\/p>\n
Mit dieser Entscheidung st\u00fctzt das Oberlandesgericht (OLG) M\u00fcnchen die Rechtsposition des GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers. Die Richter begr\u00fcndeten ihre Entscheidung damit, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH nur f\u00fcr Schm\u00e4lerungen des Gesellschaftsverm\u00f6gens verantwortlich gemacht werden k\u00f6nne, die entweder nach Eintritt der Zahlungsunf\u00e4higkeit mit seinem Wissen und Wollen erfolgten oder die er andererseits h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen. Auf eine Kontenpf\u00e4ndung des Finanzamts habe er jedoch keinen Einfluss.\u00a0<\/p>\n
Die Zahlung und die dadurch verursachte Schm\u00e4lerung des Gesellschaftsverm\u00f6gens zulasten der Gl\u00e4ubigermehrheit sei insofern nicht durch ihn „veranlasst“ worden (OLG M\u00fcnchen, 7 U 4342\/10).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Werden infolge eines Pf\u00e4ndungs- und \u00dcberweisungsbeschlusses noch nach Eintritt der Zahlungsunf\u00e4higkeit durch eine Kontopf\u00e4ndung Zahlungen an das Finanzamt erbracht, haftet der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht pers\u00f6nlich f\u00fcr den Schaden, der den Gl\u00e4ubigern hierdurch entsteht. Mit dieser Entscheidung st\u00fctzt das Oberlandesgericht (OLG) M\u00fcnchen die Rechtsposition des GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers. Die Richter begr\u00fcndeten ihre Entscheidung damit, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-840","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n