{"id":588,"date":"2015-09-17T18:01:04","date_gmt":"2015-09-17T16:01:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=588"},"modified":"2019-09-18T18:03:09","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:09","slug":"bonuszahlungen-anspruch-und-gleichbehandlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/bonuszahlungen-anspruch-und-gleichbehandlung\/","title":{"rendered":"Bonuszahlungen \u2013 Anspruch und Gleichbehandlung?"},"content":{"rendered":"
Extrageld bei Erfolg ist l\u00e4ngst kein Privileg von F\u00fchrungskr\u00e4ften mehr. Immer mehr Firmen lassen bei entsprechendem Erfolg die Belegschaft teilhaben. Doch wie steht es mit Anspruch auf Bonuszahlungen? Und wer im Unternehmen erh\u00e4lt wann Bonuszahlungen bzw. m\u00fcssen alle Mitarbeiter hierbei gleich behandelt werden?<\/p>\n
Mit diesen Fragestellungen besch\u00e4ftigt sich ein ausf\u00fchrlicher Themenbeitrag auf spiegel.de. Denn ein Bonus ist keinesfalls immer eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die er willk\u00fcrlich verteilen kann. So sind Bonuszahlungen h\u00e4ufig sogar vertraglich geregelt. Sie k\u00f6nnen zum Beispiel Bestandteil im Arbeitsvertag, in einer Betriebsvereinbarung oder auch dem Tarifvertrag sein.<\/p>\n
Und auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet Arbeitgebern einen allzu willf\u00e4hrigen Umgang mit Gratifikationen. Obwohl auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme, wenn zum Beispiel die Bonus-Leistung klar einem sachlichen Grund zugewiesen ist.<\/p>\n