{"id":490,"date":"2014-08-14T17:27:07","date_gmt":"2014-08-14T15:27:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=490"},"modified":"2019-09-18T18:03:11","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:11","slug":"arbeitsrecht-habe-ich-automatisch-anspruch-auf-eine-abfindung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/arbeitsrecht-habe-ich-automatisch-anspruch-auf-eine-abfindung\/","title":{"rendered":"Arbeitsrecht: Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?"},"content":{"rendered":"
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn ihnen der Arbeitgeber eine K\u00fcndigung ausspricht oder einen Aufhebungsvertrag anbietet. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrglauben.<\/p>\n
Ein fester Anspruch auf Abfindung besteht nur im Ausnahmefall. In der Regel ist eine Ausgleichszahlung f\u00fcr die Aufhebung des Arbeitsvertrages reine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.<\/p>\n
Wann ein Anspruch auf Abfindung besteht, worauf beim Angebot einer Abfindung zu achten ist, wie sich \u00fcblicherweise die H\u00f6he der Abfindung berechnet und weitere wertvolle Hinweise zum Thema K\u00fcndigung und Abfindung hat Rechtsanw\u00e4ltin Sonja Reiff in ihrem Blog zum Arbeitsrecht f\u00fcr Sie zusammen gestellt:<\/p>\n