{"id":487,"date":"2014-09-24T17:26:11","date_gmt":"2014-09-24T15:26:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=487"},"modified":"2019-09-18T18:03:10","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:10","slug":"zur-haftung-des-arbeitgebers-bei-unfall-gegenueber-der-unfallversicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/zur-haftung-des-arbeitgebers-bei-unfall-gegenueber-der-unfallversicherung\/","title":{"rendered":"Zur Haftung des Arbeitgebers bei Unfall gegen\u00fcber der Unfallversicherung"},"content":{"rendered":"
Hat ein Arbeitnehmer einen Unfall, haftet der Arbeitgeber nicht zwingend bei jeder ihm vorzuwerfenden Verletzung von Unfallverh\u00fctungsvorschriften. Dies entschied nun das OLG Schleswig-Holstein.<\/p>\n
Im vorliegenden Fall war der Mitarbeiter eines Bauunternehmers auf der Baustelle eines Einfamilienhauses im Kellerbereich durch noch nicht gesicherte Schaltafeln an einem Treppenschacht verunfallt. Entsprechend der gesetzlichen Unfallverh\u00fctungsvorschrift h\u00e4tte hier zum Zeitpunkt der angeordneten Arbeiten bereits eine Absturzsicherung angebracht sein m\u00fcssen. Die zust\u00e4ndige Berufsgenossenschaft kam als gesetzlicher Unfallversicherer zun\u00e4chst f\u00fcr die Folgen des Unfalls auf, verlangte anschlie\u00dfend jedoch vom Beklagten die Erstattung der Kosten. Nachdem der Klage zun\u00e4chst vom Landesgericht stattgegeben wurde, hob das OLG nun im Berufungsverfahren das Urteil auf und wies die Klage ab.<\/p>\n
Da der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Unfallversicherung gezahlt hat, sei er bei einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters nur bei subjektiv schlechthin unentschuldbaren Fehlverhalten verpflichtet, der Berufsgenossenschaft die Aufwendungen f\u00fcr den Arbeitsunfall zu erstatten, so die Begr\u00fcndung des OLG.<\/p>\n