{"id":475,"date":"2014-04-15T17:20:09","date_gmt":"2014-04-15T15:20:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=475"},"modified":"2019-09-18T18:03:12","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:12","slug":"anspruch-auf-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/anspruch-auf-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall\/","title":{"rendered":"Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall"},"content":{"rendered":"
Keine Regel ohne Ausnahme. Dies gilt auch im Arbeitsrecht beim Thema Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Grunds\u00e4tzlich legt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) fest, dass der Arbeitgeber das Gehalt seines Arbeitnehmers w\u00e4hrend der Dauer der Erkrankung, jedoch h\u00f6chstens 6 Wochen fortzahlen muss.
Damit jedoch \u00fcberhaupt ein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach \u00a7 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) entsteht sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Der Arbeitnehmer muss hierzu arbeitsunf\u00e4hig erkrankt sein, die Arbeitsunf\u00e4higkeit unverschuldet sein und das Arbeitsverh\u00e4ltnis bereits seit \u00fcber 4 Wochen ununterbrochen bestehen. Zudem muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunf\u00e4higkeit durch die \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung belegen. Legt er diese nicht vor, kann der Arbeitgeber die Entgeltzahlung vorl\u00e4ufig verweigern.<\/p>\n
Doch wie verh\u00e4lt es sich, wenn ein Arbeitnehmer mehrfach aufgrund derselben oder unterschiedlicher Erkrankungen arbeitsunf\u00e4hig wird? Und wann gilt eine Erkrankung bzw. Arbeitsunf\u00e4higkeit als unverschuldet und wann ist sie selbst verschuldet und schlie\u00dft damit den Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus?<\/p>\n
Diesen und weiteren spannenden Fragen geht Sonja Reiff, Rechtsanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeitsrecht und Vertragsrecht, in einem aktuellen Beitrag in ihrem Blog f\u00fcr Arbeitsrecht nach:<\/p>\n