{"id":460,"date":"2013-11-01T17:48:36","date_gmt":"2013-11-01T16:48:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=460"},"modified":"2019-09-18T18:03:13","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:13","slug":"unwirksame-kuendigung-wegen-formfehler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/unwirksame-kuendigung-wegen-formfehler\/","title":{"rendered":"Unwirksame K\u00fcndigung wegen Formfehler"},"content":{"rendered":"
Bereits Kleinigkeiten k\u00f6nnen daf\u00fcr sorgen, dass eine K\u00fcndigung unwirksam wird. Entlassene Arbeitnehmer d\u00fcrfen ihren alten Job dann trotz ausgesprochener K\u00fcndigung behalten oder sie k\u00f6nnen eine h\u00f6here Abfindung erstreiten.<\/p>\n
So ist zum Beispiel die Schriftform f\u00fcr das Aussprechen einer rechtskr\u00e4ftigen K\u00fcndigung in Deutschland Pflicht. Und ist die K\u00fcndigung nicht vom Chef beziehungsweise Unternehmensinhaber selbst unterzeichnet, sollten gek\u00fcndigte Arbeitnehmer hinterfragen, ob der Aussteller der K\u00fcndigung \u00fcberhaupt formal hierzu berichtigt war. Diesen und weiteren Fragen geht rp-online in einem aktuellen Beitrag nach. Auch wenn im Regelfall f\u00fcr die Bewertung einer K\u00fcndigung und eine m\u00f6glicherweise anschlie\u00dfende K\u00fcndigungsschutzklage die Unterst\u00fctzung eines Anwaltes angeraten ist, finden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hier einen ersten \u00dcberblick \u00fcber h\u00e4ufige Formfehler:<\/p>\n