{"id":423,"date":"2013-04-22T16:53:29","date_gmt":"2013-04-22T14:53:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=423"},"modified":"2019-09-18T18:03:15","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:15","slug":"bag-leiharbeiternehmer-zaehlen-im-entleiherbetrieb-bei-berechnung-der-betriebsratsgroesse-mit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/bag-leiharbeiternehmer-zaehlen-im-entleiherbetrieb-bei-berechnung-der-betriebsratsgroesse-mit\/","title":{"rendered":"BAG: Leiharbeiternehmer z\u00e4hlen im Entleiherbetrieb bei Berechnung der Betriebsratsgr\u00f6\u00dfe mit"},"content":{"rendered":"
Nach \u00a7 9 Satz 1 BetrVG richtet sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats nach der Anzahl der im Betrieb in der Regel besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer. Hierbei sind auch Leiharbeitnehmer zu ber\u00fccksichtigen. Dies entschied nun der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter Aufgabe seiner fr\u00fcheren Rechtsprechung.<\/p>\n
Nach dem Beschluss vom 13. M\u00e4rz 2013 z\u00e4hlen in der Regel besch\u00e4ftigte Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten des \u00a7 9 BetrVG im Entleiherbetrieb mit.<\/p>\n