{"id":409,"date":"2013-03-01T16:47:49","date_gmt":"2013-03-01T15:47:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=409"},"modified":"2019-09-18T18:03:16","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:16","slug":"betriebliche-altersvorsorge-wartezeiten-fuer-betriebsrente-rechtens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/betriebliche-altersvorsorge-wartezeiten-fuer-betriebsrente-rechtens\/","title":{"rendered":"Betriebliche Altersvorsorge: Wartezeiten f\u00fcr Betriebsrente rechtens"},"content":{"rendered":"
\u201eEin Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer eine mindestens 15j\u00e4hrige Betriebszugeh\u00f6rigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur\u00fccklegen kann\u201c, so die Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, \u00fcber die nun vorm Bundesarbeitsgericht gestritten wurde. Ist eine solche Regelung zur Betriebsrente rechtens?<\/p>\n
Sie ist, entschieden nun die Richter am h\u00f6chsten deutschen Arbeitsgericht. Die auf Gew\u00e4hrung einer Betriebsrente gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Ausf\u00fchrlicher mit dem Fall besch\u00e4ftigt sich der Haufe Verlag in seinem Beitrag:<\/p>\n