{"id":4015,"date":"2025-01-02T09:04:10","date_gmt":"2025-01-02T08:04:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=4015"},"modified":"2024-12-29T13:05:06","modified_gmt":"2024-12-29T12:05:06","slug":"steueroptimierte-vermoegensuebertragung-die-gueterstandsschaukel-als-wirksames-instrument-fuer-ehepaare","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/steueroptimierte-vermoegensuebertragung-die-gueterstandsschaukel-als-wirksames-instrument-fuer-ehepaare\/","title":{"rendered":"Steueroptimierte Verm\u00f6gens\u00fcbertragung: Die G\u00fcterstandsschaukel als wirksames Instrument f\u00fcr Ehepaare"},"content":{"rendered":"
Frankfurt am Main, 2. Januar 2025 \u2013 Verm\u00f6gensausgleich innerhalb einer Ehe kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten \u2013 insbesondere bei gr\u00f6\u00dferen, ungleich verteilten Verm\u00f6genswerten. In einem Fachbeitrag erl\u00e4utert Notarin Bettina Selzer aus Frankfurt, wie Ehepartner mit der sogenannten G\u00fcterstandsschaukel legal Schenkungs- und Erbschaftssteuerbelastung reduzieren k\u00f6nnen.<\/p>\n
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Die G\u00fcterstandsschaukel ist besonders geeignet f\u00fcr Ehepaare im gesetzlichen G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft, bei denen Verm\u00f6gen unterschiedlich verteilt ist. \u201eViele Ehepaare wissen nicht, dass sie durch gezielte Ma\u00dfnahmen steuerliche Freibetr\u00e4ge optimal nutzen und ihr Verm\u00f6gen rechtssicher \u00fcbertragen k\u00f6nnen \u2013 und das bereits zu Lebzeiten\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Selzer.<\/p>\n
Die Methode beruht auf einem tempor\u00e4ren Wechsel des G\u00fcterstands:<\/p>\n
Auf diese Weise k\u00f6nnen selbst gr\u00f6\u00dfere Verm\u00f6genswerte steuerfrei zwischen den Ehepartnern \u00fcbertragen werden, ohne dass Schenkungssteuer anf\u00e4llt.<\/p>\n
Ein typischer Fall ist die \u00dcbertragung von Immobilien innerhalb einer Unternehmerfamilie. Liegt der gesamte Immobilienbesitz beispielsweise auf den Namen eines Ehepartners, kann bei dessen Tod eine erhebliche Erbschaftssteuer anfallen. Durch die G\u00fcterstandsschaukel l\u00e4sst sich ein Verm\u00f6gensausgleich bereits zu Lebzeiten erreichen. Steuerliche Freibetr\u00e4ge werden optimal genutzt.<\/p>\n
Wie Notarin Bettina Selzer betont, wird die G\u00fcterstandsschaukel von den Finanzbeh\u00f6rden h\u00e4ufig genau gepr\u00fcft. Eine tats\u00e4chliche Verm\u00f6gens\u00fcbertragung ist zwingend erforderlich. Scheingesch\u00e4fte werden nicht anerkannt. \u201eEine professionelle Beratung durch einen Notar und gegebenenfalls Steuerberater ist unerl\u00e4sslich, um alle rechtlichen und steuerlichen Risiken zu vermeiden\u201c, so Bettina Selzer.<\/p>\n
Die Rechtsprechung hat die G\u00fcterstandsschaukel mehrfach best\u00e4tigt. So entschied der Bundesfinanzhof bereits 2005, dass der Wechsel des G\u00fcterstands zur steuerfreien Verm\u00f6gens\u00fcbertragung zul\u00e4ssig ist, sofern die formalen Anforderungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n
Ausf\u00fchrliche Informationen zur Verm\u00f6gens\u00fcbertragung in der Ehe mittels G\u00fcterstandsschaukel finden Sie in folgendem Fachbeitrag:<\/p>\n