{"id":392,"date":"2012-10-10T16:34:44","date_gmt":"2012-10-10T14:34:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=392"},"modified":"2019-09-18T18:03:17","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:17","slug":"arbeitsgericht-frankfurt-gewerkschaften-haften-nicht-fuer-mittelbaren-schaden-aufgrund-eines-kurzfristig-abgesagten-streiks","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/arbeitsgericht-frankfurt-gewerkschaften-haften-nicht-fuer-mittelbaren-schaden-aufgrund-eines-kurzfristig-abgesagten-streiks\/","title":{"rendered":"Arbeitsgericht Frankfurt: Gewerkschaften haften nicht f\u00fcr mittelbaren Schaden aufgrund eines kurzfristig abgesagten Streiks"},"content":{"rendered":"
Das Frankfurter Arbeitsgericht hat die Klage von 3 Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) auf Schadensersatz abgewiesen.<\/p>\n
Die GdF hatte Anfang August 2012 ihre Mitglieder zum Streik bei den Betrieben der Deutschen Flugsicherung GmbH aufgerufen. Nachdem jedoch der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Frankfurt und dem Hessische Landesarbeitsgericht in einem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren erfolgreich war, wurde der Streik von der GdF kurzfristig abgesagt. Den drei klagenden Fluggesellschaften sind durch Stornierungen der Passagiere sowie Flugverlegungen Sch\u00e4den entstanden. Das Arbeitsgericht hat dennoch die Klage abgewiesen, da sich die angek\u00fcndigten Streiks nicht unmittelbar gegen die Fluggesellschaften, sondern vielmehr gegen die Deutsche Flugsicherung GmbH gerichtet hatten, mit der auch der auch der Tarifvertrag besteht.<\/p>\n