{"id":390,"date":"2012-10-12T17:43:42","date_gmt":"2012-10-12T15:43:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=390"},"modified":"2019-09-18T18:03:17","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:17","slug":"fast-70-millionen-euro-rentennachzahlung-von-leiarbeitsfirmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/fast-70-millionen-euro-rentennachzahlung-von-leiarbeitsfirmen\/","title":{"rendered":"Fast 70 Millionen Euro Rentennachzahlung von Leiarbeitsfirmen"},"content":{"rendered":"
Ende 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht die wegen Niedrigl\u00f6hnen in ihren Zeitarbeitstarifvertr\u00e4gen\u00a0 kritisierte Christlicher Gewerkschaften f\u00fcr Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) f\u00fcr tarifunf\u00e4hig erkl\u00e4rt. Dies hatte zur Folge, dass die Tarifvertr\u00e4ge der CGZP f\u00fcr die Zeitarbeitnehmer nicht mehr galten und sie vielmehr Anspruch darauf hatten, den \u00fcblichen Lohn der\u00a0 Arbeitnehmer in den Entleiherunternehmen\u00a0 zu erhalten, der in der Regel weitaus h\u00f6her als der zuvor tariflich festgelegt war.<\/p>\n
Diese Unwirksamkeit der Tarifvertr\u00e4ge und der Anspruch der Leiharbeitnehmer auf \u201eEqual Pay\u201c hatte nat\u00fcrlich auch Rentennachzahlungen zur Folge.<\/p>\n
Nach einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagdrucksache 17\/10558) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen mussten Leiharbeitsfirmen bis Ende Juli 2012 bereits insgesamt 69,3 Millionen Euro an Rentennachzahlungen leisten.<\/p>\n