{"id":379,"date":"2012-06-25T17:44:23","date_gmt":"2012-06-25T15:44:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=379"},"modified":"2019-09-18T18:03:17","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:17","slug":"vertretungsbefugnis-wer-darf-fuer-den-arbeitgeber-kuendigungen-aussprechen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/vertretungsbefugnis-wer-darf-fuer-den-arbeitgeber-kuendigungen-aussprechen\/","title":{"rendered":"Vertretungsbefugnis: Wer darf f\u00fcr den Arbeitgeber K\u00fcndigungen aussprechen?"},"content":{"rendered":"
K\u00fcndigungsberechtigt ist grunds\u00e4tzlich der Arbeitgeber. Soweit die Theorie. Aber bei juristischen Personen wie z.B. bei der Aktiengesellschaft oder der GmbH stellt sich die Frage, wer denn eigentlich der Arbeitgeber ist, bzw. f\u00fcr ihn auftreten darf.<\/p>\n
Diese Frage beantwortete das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einem K\u00fcndigungsrechtsstreit. Es stellte klar, dass dies die Organmitglieder der Gesellschaft seien. Daneben k\u00f6nnten auch die Mitarbeiter wirksam k\u00fcndigen, denen der Arbeitgeber das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung \u00fcbertragen habe. In eng begrenzten Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nne dem Arbeitgeber allerdings auch die Kenntnis einer dritten Person zugerechnet werden. Voraussetzung hierf\u00fcr sei, dass die Stellung dieser Person im Betrieb nach den Umst\u00e4nden erwarten lasse, sie werde den K\u00fcndigungsberechtigten von dem K\u00fcndigungssachverhalt unterrichten, bzw. sie eine herausgehobene Position und Funktion im Betrieb habe. Zudem m\u00fcsse sie tats\u00e4chlich und rechtlich in der Lage sein, einen k\u00fcndigungsrelevanten Sachverhalt so umfassend zu kl\u00e4ren, dass mit der Meldung der K\u00fcndigungsberechtigte ohne weitere Ermittlungen seine Entscheidung zur K\u00fcndigung treffen k\u00f6nne. Hauptbeispiel hierf\u00fcr sei z.B. ein Personalleiter (LAG Hessen, 17 Sa 569\/11).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" K\u00fcndigungsberechtigt ist grunds\u00e4tzlich der Arbeitgeber. Soweit die Theorie. Aber bei juristischen Personen wie z.B. bei der Aktiengesellschaft oder der GmbH stellt sich die Frage, wer denn eigentlich der Arbeitgeber ist, bzw. f\u00fcr ihn auftreten darf.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-379","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n