{"id":3710,"date":"2023-09-27T10:33:59","date_gmt":"2023-09-27T08:33:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3710"},"modified":"2023-09-27T10:35:58","modified_gmt":"2023-09-27T08:35:58","slug":"scheidungsfolgenvereinbarung-fuer-einvernehmliche-scheidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/scheidungsfolgenvereinbarung-fuer-einvernehmliche-scheidung\/","title":{"rendered":"Scheidungsfolgenvereinbarung f\u00fcr einvernehmliche Scheidung"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 27. September 2023 \u2013 Viele Ehepaare, die sich trennen, m\u00f6chten sich im Guten einigen und ein langes Scheidungsverfahren vermeiden. Vor einer Scheidung bietet sich daf\u00fcr der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der die Scheidungsfolgen regelt.<\/p>\n
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\u201eZugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht und nachehelicher Unterhalt k\u00f6nnen so vor der Scheidung einvernehmlich geregelt werden, ohne eine streitige Scheidung vor Gericht zu riskieren. Gerade wenn es gemeinsame Kinder gibt, ist dieser Weg, auch wegen der psychischen Belastungen w\u00e4hrend eines langj\u00e4hrigen Gerichtsverfahrens, zu bevorzugen\u201c, r\u00e4t Bettina Selzer, Notarin aus Frankfurt.<\/p>\n
Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet werden. Daher bietet es sich an, auch die Beratung beim Notar in Anspruch zu nehmen. Diese ist mit den Geb\u00fchren f\u00fcr die Beurkundung bereits abgegolten. Zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte k\u00f6nnen vermieden werden.<\/p>\n \u201eDer Notar ist allerdings verpflichtet, unparteiisch zu beraten\u201c, betont Bettina Selzer. \u201eEr muss darauf achten, dass keiner der Beteiligten unangemessen benachteiligt wird. Besteht keine Einigkeit, kann eine einseitige Beratung durch Rechtsanw\u00e4lte daher dennoch sinnvoll sein. Der Notar wird Sie darauf hinweisen, wenn er es f\u00fcr notwendig h\u00e4lt.\u201c<\/p>\n Wenn sich im Verm\u00f6gen die gemeinsam bewohnte Immobilie befindet, sollte auf jeden Fall auch eine steuerliche Beratung erfolgen. Das gleiche gilt f\u00fcr Unternehmer mit Betriebsverm\u00f6gen oder verm\u00f6gende Privatpersonen mit Immobilienverm\u00f6gen.<\/p>\n Nach der Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar k\u00f6nnen die Ehegatten einem Scheidungsverfahren gelassen entgegensehen. Das Gericht h\u00e4lt sich in der Regel an die getroffenen Vereinbarungen. F\u00fcr die einvernehmliche Scheidung wird dann auch nur ein Anwalt ben\u00f6tigt, was weitere Kosten spart.<\/p>\n Weitere Informationen<\/strong><\/p>\n
\nNotarin Bettina Selzer zur einvernehmlichen Scheidung mithilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung<\/em><\/strong><\/p>\n