{"id":3704,"date":"2023-09-27T10:17:19","date_gmt":"2023-09-27T08:17:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3704"},"modified":"2023-09-27T10:17:34","modified_gmt":"2023-09-27T08:17:34","slug":"die-scheidungsfolgenvereinbarung-fuer-eine-einvernehmliche-scheidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/die-scheidungsfolgenvereinbarung-fuer-eine-einvernehmliche-scheidung\/","title":{"rendered":"Die Scheidungsfolgenvereinbarung f\u00fcr eine einvernehmliche Scheidung"},"content":{"rendered":"
Von Notarin Bettina Selzer<\/strong><\/p>\n Viele Ehepaare, die sich trennen, m\u00f6chten sich einvernehmlich einigen und ein langes Scheidungsverfahren vermeiden. Vor einer Scheidung bietet sich daher das Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der die Scheidungsfolgen regelt.<\/p>\n <\/p>\n Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht und nachehelicher Unterhalt k\u00f6nnen vor der Scheidung einvernehmlich geregelt werden, ohne eine streitige Scheidung vor Gericht zu riskieren. Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist dieser Weg zu bevorzugen, auch wegen der psychischen Belastungen w\u00e4hrend eines langj\u00e4hrigen Gerichtsverfahrens.<\/p>\n Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet werden. Daher bietet es sich an, auch die Beratung beim Notar in Anspruch zu nehmen. Diese ist mit den Geb\u00fchren f\u00fcr die Beurkundung bereits abgegolten. So k\u00f6nnen unn\u00f6tige Kosten f\u00fcr einen Rechtsanwalt vermieden werden.<\/p>\n Der Notar ist verpflichtet, Sie unparteiisch zu beraten und darauf zu achten, dass keiner der Beteiligten unangemessen benachteiligt wird. Besteht keine Einigkeit, kann es daher sinnvoll sein, sich dennoch einseitig durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Der Notar wird Sie darauf hinweisen, wenn er es f\u00fcr notwendig h\u00e4lt.<\/p>\n Wenn sich im Verm\u00f6gen die gemeinsam bewohnte Immobilie befindet, sollten Sie sich auf jeden Fall auch steuerlich beraten und die vom Notar erstellte Scheidungsfolgenvereinbarung \u00fcberpr\u00fcfen lassen, damit Sie keine ungewollten steuerlichen Folgen \u00fcberraschen. Das gleiche gilt f\u00fcr Unternehmer mit Betriebsverm\u00f6gen oder f\u00fcr verm\u00f6gende Privatpersonen mit Immobilienverm\u00f6gen.<\/p>\n Nach der Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar k\u00f6nnen die Ehegatten einem Scheidungsverfahren gelassen entgegensehen. Das Gericht h\u00e4lt sich in der Regel an die getroffenen Vereinbarungen. F\u00fcr die einvernehmliche Scheidung wird dann auch nur ein Anwalt ben\u00f6tigt, was weitere Kosten spart.<\/p>\n Weitere Informationen zum Thema:<\/strong><\/p>\n Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung<\/a><\/p>\n Ehevertrag bei Immobilienschenkung durch die Eltern<\/a><\/p>\nBeurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung und Beratung beim Notar<\/h2>\n