{"id":3623,"date":"2023-05-25T08:22:18","date_gmt":"2023-05-25T06:22:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3623"},"modified":"2023-05-24T12:23:11","modified_gmt":"2023-05-24T10:23:11","slug":"informationen-zur-finanzierung-und-grundschuld-beim-erwerb-von-immobilien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/informationen-zur-finanzierung-und-grundschuld-beim-erwerb-von-immobilien\/","title":{"rendered":"Informationen zur Finanzierung und Grundschuld beim Erwerb von Immobilien"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 25. Mai 2023 \u2013 In den meisten F\u00e4llen werden die Kaufpreise f\u00fcr Grundst\u00fccke oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise durch eine Bank finanziert. Diese will die Immobilienfinanzierung entsprechend besichert wissen. In einem neuen Fachbeitrag beschreibt Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, wesentliche Aspekte beim Erwerb von Immobilien und deren Finanzierung sowie Absicherung \u00fcber eine Grundschuld.<\/p>\n
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Die Bank ist meist nur bereit, das Darlehen f\u00fcr die Kaufpreisfinanzierung auszuzahlen, wenn zu ihren Gunsten eine erstrangige Grundschuld ins Grundbuch eingetragen ist. Der Grundst\u00fcckskaufvertrag wird in der Regel erst beurkundet, wenn die Finanzierung des Kaufpreises bereits gesichert ist. Direkt im Anschluss an den Beurkundungstermin des Kaufvertrages kann dann auch vom K\u00e4ufer die Grundschuld beim Notar bestellt und beurkundet werden.<\/p>\n
Notarin Sonja Reiff zur Finanzierung und Absicherung mittels Grundschuld beim Erwerb von Immobilien<\/strong><\/em><\/p>\n Sind noch erstrangige Grundschulden des Verk\u00e4ufers vorhanden, bei denen das besicherte Darlehen bereits abgezahlt wurde, lassen sich diese vorab l\u00f6schen. Wie verh\u00e4lt es sich aber, wenn auch der Verk\u00e4ufer noch Restschulden bei seiner Bank hat, die mit einer erstrangigen Grundschuld auf die Immobilie eingetragen sind?<\/p>\n Im Rahmen eines sogenannten Treuhandauftrages der Bank bzw. des Kreditgebers des Verk\u00e4ufers stellt der Notar in diesem Fall den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ausgleich der jeweiligen Forderungen sicher. So \u00f6ffnet er auch hier den Weg f\u00fcr einen reibungslosen Verkauf der Immobilie und den Abschluss der besicherten Immobilienfinanzierung des K\u00e4ufers. Genauer beschrieben wird das Vorgehen im Fachbeitrag.<\/p>\n Dar\u00fcber hinaus geht dieser auch auf weitere wichtige Aspekte ein, wie den Umgang mit anderen Rechten und Grunddienstbarkeiten im Grundbuch, der \u00dcbergabe und Eigentumsumschreibung sowie Fragen der Gew\u00e4hrleistung beim Kauf von Grundst\u00fcck, Haus oder Eigentumswohnung.<\/p>\n Ausf\u00fchrlichere Informationen zum Thema:<\/p>\n