{"id":3614,"date":"2023-05-11T10:45:12","date_gmt":"2023-05-11T08:45:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3614"},"modified":"2023-05-11T10:45:52","modified_gmt":"2023-05-11T08:45:52","slug":"der-immobilienkaufvertrag-erwerb-von-haus-grundstueck-oder-eigentumswohnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/der-immobilienkaufvertrag-erwerb-von-haus-grundstueck-oder-eigentumswohnung\/","title":{"rendered":"Der Immobilienkaufvertrag \u2013 Erwerb von Haus, Grundst\u00fcck oder Eigentumswohnung"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 11. Mai 2023 \u2013 Der Kauf einer Immobilie wird durch einen sogenannten Immobilienkaufvertrag oder Grundst\u00fcckskaufvertrag besiegelt. Der Notar unterst\u00fctzt Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer bei der Gestaltung des Kaufvertrags und der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundung. Warum der Gesetzgeber dies vorsieht, wie der Notar K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer von Immobilien unterst\u00fctzt und worauf man achten muss, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Selzer aus Frankfurt in einem Fachbeitrag auf der Homepage der Kanzlei Selzer Reiff Notare.<\/p>\n
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In Deutschland besteht bei Grundst\u00fccks- und Immobiliengesch\u00e4ften Notarpflicht. Ein Immobilienkaufvertrag oder Grundst\u00fcckskaufvertrag muss also von einem Notar aufgesetzt und beurkundet werden. Andernfalls ist der Vertrag nicht rechtsg\u00fcltig.<\/p>\n
Der Gesetzgeber m\u00f6chte hiermit bei Rechtsgesch\u00e4ften von gro\u00dfer Tragweite f\u00fcr die notwendige Rechtssicherheit sorgen. Hierunter fallen auch der Kauf bzw. Verkauf von Grundst\u00fccken, H\u00e4usern, Eigentumswohnungen oder gewerblichen Immobilien.<\/p>\n
\u201eDie neutrale rechtliche Beratung durch einen Notar soll zudem unerfahrene Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer davor sch\u00fctzen, nicht kalkulierbare Risiken einzugehen\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Selzer. \u201eDenn der Notar fungiert als unparteiischer Berater. Er muss beispielsweise besonders belehren, wenn eine von den Parteien gew\u00fcnschte Vertragsgestaltung ein einseitiges Risiko f\u00fcr eine Kaufvertragspartei darstellt, und alternative Gestaltungsm\u00f6glichkeiten vorschlagen.\u201c<\/p>\n
Informationen zum Immobilienkaufvertrag \u2013 Bettina Selzer, Notar aus Frankfurt<\/strong><\/em><\/p>\n Neben dem Entwurf und der Beurkundung des Immobilienkaufvertrags sind beim Verkauf und der \u00dcbertragung von Immobilien etliche Dinge zu pr\u00fcfen und zu erledigen: So muss die Finanzierung der Immobilie sichergestellt und ggf. durch eine Finanzierungsbest\u00e4tigung der Bank garantiert sein. Die \u00dcbergabe oder L\u00f6schung vorhandener Lasten im Grundbuch, wie Grundschulden, Hypotheken und weiterer Rechte und Anspr\u00fcche Dritter sind zu regeln. F\u00fcr ein eventuell vorhandenes Vorkaufsrecht der Kommune auf das Grundst\u00fcck muss eine Verzichtserkl\u00e4rung eingeholt werden.<\/p>\n Auch hierbei unterst\u00fctzt der Notar.<\/p>\n Diese und weitere Punkte, wie Grunderwerbssteuer, Modalit\u00e4ten von Zahlung und F\u00e4lligkeit sowie auch M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung beim Immobilienkauf werden im Fachartikel vorgestellt und verst\u00e4ndlich erkl\u00e4rt:<\/p>\n