{"id":360,"date":"2012-04-28T17:45:23","date_gmt":"2012-04-28T15:45:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=360"},"modified":"2019-09-18T18:03:18","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:18","slug":"mehrarbeit-verguetungspflicht-des-arbeitgebers-wenn-verguetungserwartung-besteht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/mehrarbeit-verguetungspflicht-des-arbeitgebers-wenn-verguetungserwartung-besteht\/","title":{"rendered":"Mehrarbeit: Verg\u00fctungspflicht des Arbeitgebers, wenn Verg\u00fctungserwartung besteht"},"content":{"rendered":"
Besteht keine (wirksame) Verg\u00fctungsregelung, muss der Arbeitgeber geleistete Mehrarbeit zus\u00e4tzlich verg\u00fcten, wenn diese den Umst\u00e4nden nach nur gegen eine Verg\u00fctung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Verg\u00fctungserwartung ist regelm\u00e4\u00dfig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.<\/p>\n
Diese Klarstellung traf das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Lagerleiters, der bei einer Spedition ein monatliches Bruttoentgelt von 1.800 EUR erhielt. Im Arbeitsvertrag hatten die Parteien eine w\u00f6chentliche Arbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Erfordernis sollte der Lagerleiter ohne besondere Verg\u00fctung zu Mehrarbeit verpflichtet sein. Nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses verlangte er vom Arbeitgeber die Verg\u00fctung f\u00fcr 968 in den Jahren 2006 bis 2008 geleistete \u00dcberstunden.<\/p>\n
Das BAG best\u00e4tigte die entsprechende Verurteilung des Arbeitgebers durch das Landesarbeitsgericht. Die Spedition schulde dem Lagerleiter die \u00dcberstundenverg\u00fctung. Angesichts der H\u00f6he des vereinbarten Bruttoentgelts sei die Leistung von \u00dcberstunden nur gegen eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung zu erwarten gewesen. Der vertragliche Ausschluss jeder zus\u00e4tzlichen Verg\u00fctung von Mehrarbeit sei wegen Intransparenz unwirksam. Der Arbeitsvertrag lasse aus der Sicht eines verst\u00e4ndigen Arbeitnehmers nicht erkennen, welche Arbeitsleistung der Lagerleiter f\u00fcr das regelm\u00e4\u00dfige Bruttoentgelt schulde. Er habe bei Vertragsschluss nicht absehen k\u00f6nnen, was auf ihn zukomme (BAG, 5 AZR 765\/10).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Besteht keine (wirksame) Verg\u00fctungsregelung, muss der Arbeitgeber geleistete Mehrarbeit zus\u00e4tzlich verg\u00fcten, wenn diese den Umst\u00e4nden nach nur gegen eine Verg\u00fctung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Verg\u00fctungserwartung ist regelm\u00e4\u00dfig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-360","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n