{"id":357,"date":"2012-04-28T17:45:38","date_gmt":"2012-04-28T15:45:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=357"},"modified":"2019-09-18T18:03:18","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:18","slug":"gleichbehandlung-keine-altersabhaengige-staffelung-der-urlaubsdauer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/gleichbehandlung-keine-altersabhaengige-staffelung-der-urlaubsdauer\/","title":{"rendered":"Gleichbehandlung: Keine altersabh\u00e4ngige Staffelung der Urlaubsdauer"},"content":{"rendered":"
Die im Tarifvertrag des \u00f6ffentlichen Dienstes (TV\u00f6D) enthaltene Staffelung der Urlaubstage nach dem Lebensalter der Arbeitnehmer ist unwirksam. Auch j\u00fcngere Arbeitnehmer k\u00f6nnen den h\u00f6heren Urlaubsanspruch geltend machen.<\/p>\n
Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall einer 1971 geborenen und seit 1988 beim beklagten Landkreis besch\u00e4ftigten Frau. Diese wollte festgestellt haben, dass ihr in den Jahren 2008 und 2009 und damit schon vor der Vollendung ihres 40. Lebensjahres \u00fcber den tariflich vorgesehenen Urlaub von 29 Arbeitstagen hinaus jeweils ein weiterer Urlaubstag zugestanden hat. Sie hat gemeint, die altersabh\u00e4ngige Staffelung der Urlaubsdauer im TV\u00f6D versto\u00dfe gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Alters.<\/p>\n
Das sah das BAG ebenso. Die Richter entschieden, dass der Kl\u00e4gerin f\u00fcr die Jahre 2008 und 2009 jeweils ein weiterer Urlaubstag als Ersatzurlaub zustehe. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter benachteilige Besch\u00e4ftigte unmittelbar, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das versto\u00dfe gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolge nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbed\u00fcrfnis \u00e4lterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbed\u00fcrfnis von Besch\u00e4ftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr lie\u00dfe sich auch kaum begr\u00fcnden. Der Versto\u00df der angeordneten Staffelung der Urlaubsdauer gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters k\u00f6nne nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Besch\u00e4ftigten in der Art und Weise „nach oben“ angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage betrage (BAG, 9 AZR 529\/10).<\/p>\n
Hinweis:<\/b> Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) betr\u00e4gt der jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr zustehende bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage. Anders als \u00a7 26 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrags f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst (TV\u00f6D) kn\u00fcpft die gesetzliche Regelung damit die Dauer des Urlaubs nicht an das Lebensalter des Arbeitnehmers. Diese Tarifvorschrift regelt, dass bei Verteilung der w\u00f6chentlichen Arbeitszeit auf f\u00fcnf Tage in der Kalenderwoche der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage betr\u00e4gt. Gem\u00e4\u00df \u00a7 26 Abs. 1 Satz 3 TV\u00f6D ist f\u00fcr die Berechnung der Urlaubsdauer das Lebensjahr ma\u00dfgebend, das im Laufe des Kalenderjahres vollendet wird. Nach dem AGG d\u00fcrfen Besch\u00e4ftigte u.a. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger g\u00fcnstige Behandlung erf\u00e4hrt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erf\u00e4hrt, erfahren hat oder erfahren w\u00fcrde.<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Die im Tarifvertrag des \u00f6ffentlichen Dienstes (TV\u00f6D) enthaltene Staffelung der Urlaubstage nach dem Lebensalter der Arbeitnehmer ist unwirksam. Auch j\u00fcngere Arbeitnehmer k\u00f6nnen den h\u00f6heren Urlaubsanspruch geltend machen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-357","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n