{"id":3566,"date":"2022-12-09T16:34:41","date_gmt":"2022-12-09T15:34:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3566"},"modified":"2023-01-01T14:50:11","modified_gmt":"2023-01-01T13:50:11","slug":"gesetzlichen-aenderungen-in-der-immobilienbewertung-und-moegliche-auswirkungen-auf-die-besteuerung-von-immobilienschenkungen-und-erbschaft-ab-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/medienbeitraege\/gesetzlichen-aenderungen-in-der-immobilienbewertung-und-moegliche-auswirkungen-auf-die-besteuerung-von-immobilienschenkungen-und-erbschaft-ab-2023\/","title":{"rendered":"Gesetzlichen \u00c4nderungen in der Immobilienbewertung und m\u00f6gliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Immobilienschenkungen und Erbschaft ab 2023"},"content":{"rendered":"
\u00dcber die bevorstehende Anpassung des Bewertungsgesetzes f\u00fcr Immobilien hatten wir bereits in einem eigenen Fachbeitrag hier auf der Website berichtet. Das Verschenken und Vererben von Immobilien k\u00f6nnte dadurch deutlich teurer werden. Nun wurde Notarin Sonja Reiff auch im Rahmen der Berichterstattung von Berliner Zeitung (BZ) und Frankfurter Rundschau (FR) als Expertin zu diesem Thema befragt.<\/p>\n
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Der Presseartikel von Autorin Mechthild Henneke verdeutlicht anhand konkreter Beispiele den Sachverhalt und die damit verbundene Problematik f\u00fcr Hausbesitzer und Wohnungseigent\u00fcmer. Verschiedene Experten kommen zu Wort. Im schlimmsten Fall kann die geplante Neubewertung von Immobilienbesitz sogar die Notwendigkeit eines Verkaufs der Immobilie bedeuten, um die entstehende Steuerforderung im Erbfall zu bedienen.<\/p>\n
Haus & Grund-Pr\u00e4sident Kai Warnecke fordert daher, dass sich die L\u00e4nder z\u00fcgig auf h\u00f6here Freibetr\u00e4ge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer verst\u00e4ndigen m\u00fcssten. Ob und inwiefern dies erfolgen wird, ist unklar.<\/p>\n
Notarin Sonja Reiff erl\u00e4utert daraufhin, welche anderen Ma\u00dfnahmen Immobilienbesitzer nun ergreifen k\u00f6nnen, um eine m\u00f6gliche Steuerbelastung zu minimieren und den Bestand der eigenen Immobilie zu sch\u00fctzen. Durch gezielte Schenkungen unterhalb der Freibetr\u00e4ge kann das Immobilienverm\u00f6gen n\u00e4mlich auch in Teilen \u00fcbertragen werden, ohne dass hierf\u00fcr Steuern anfallen.<\/p>\n
\u201eUm das erarbeitete Verm\u00f6gen gut an die n\u00e4chste Generation r\u00fcberzubringen, ist eine \u00dcbertragung zu Lebzeiten eine bedenkenswerte Option. Gerade bei gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6gen macht es aus steuerlicher Sicht Sinn, Immobilien fr\u00fchzeitig auf Kinder zu \u00fcbertragen. Immobilien k\u00f6nnen dabei in mehrfachen Tranchen \u00fcbertragen werden. Immobilienbesitzer k\u00f6nnen die H\u00e4lfte, ein Drittel oder weniger \u00fcbertragen. Je nach Wert der Wohnung und begleitenden Umst\u00e4nden der \u00dcbertragung. Nach zehn Jahren entsteht der Steuerfreibetrag wieder neu. Dann kann ein weiterer Teil einer Wohnung oder eines Hauses an die Nachfahren \u00fcberschrieben werden. Gleiches gilt, wenn der Erbfall mindestens zehn Jahre nach der Schenkung erfolgt\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Sonja Reiff in den Presseartikeln von BZ und FR.<\/p>\n
Im Weiteren geht sie auch auf oftmals anzuratende vertragliche Gestaltungsm\u00f6glichkeiten bei der lebzeitigen Immobilien\u00fcbertragung ein, z. B. durch Wohnungsrecht, Nie\u00dfbrauchrecht und R\u00fcckforderungsrechte. Wenn Immobilienbesitz an die Nachkommen \u00fcbertragen wird, aber weiterhin von den Eltern genutzt werden soll, sollte hier Rechtssicherheit geschaffen werden.<\/p>\n
Eine eingehende Beratung durch Notar und Steuerberater, abgestimmt auf die individuelle Situation, ist daher dringend angeraten.<\/p>\n
Den Beitrag der BZ \u201eNeue Bewertung von Immobilien: Was \u00e4ndert sich bei der Besteuerung?\u201c k\u00f6nnen Sie hier online einsehen<\/a>.<\/p>\n Mit \u00e4hnlichem Inhalt erschien er zudem in der Printausgabe der Frankfurter Rundschau vom 5. Dezember 2022:<\/p>\n\n Weitere hilfreiche Informationen zum Thema haben wir hier f\u00fcr Sie zusammengestellt:<\/strong><\/p>\n Das Schenken oder das Vererben von Immobilien k\u00f6nnte ab 2023 teurer werden<\/a><\/p>\n