{"id":3551,"date":"2022-11-08T08:10:23","date_gmt":"2022-11-08T07:10:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3551"},"modified":"2022-11-08T08:11:34","modified_gmt":"2022-11-08T07:11:34","slug":"schenken-vererben-immobilien-2023-teurer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/schenken-vererben-immobilien-2023-teurer\/","title":{"rendered":"Das Schenken und Vererben von Immobilien k\u00f6nnte ab 2023 teurer werden"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 8. November 2022 \u2013 Durch ein bislang wenig beachtetes Gesetz und dessen geplante \u00c4nderung k\u00f6nnte das Vererben und \u00dcbertragen von Immobilien ab dem n\u00e4chsten Jahr deutlich teurer werden. Konkret geht es um das Jahressteuergesetz 2022 und die damit verbundene steuerliche Bewertung von Immobilien. \u201eWenn Sie planen, eine Immobilie als Schenkung z.\u00a0B. an Ihre Kinder zu \u00fcbertragen, sollten Sie dies beachten und gegebenenfalls noch dieses Jahr handeln\u201c, r\u00e4t Notarin Sonja Reiff in einem aktuellen Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.<\/p>\n
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\u00dcbertragen Eltern bereits zu Lebzeiten ein Wohnhausgrundst\u00fcck oder eine Eigentumswohnung an ihre Kinder oder kommt es zum Erbfall und eine Immobilie wird vererbt, dann ist immer die Frage, ob Schenkungs- oder Erbschaftssteuer entsteht. Kinder haben einen Steuerfreibetrag in H\u00f6he von 400.000 Euro nach jedem Elternteil. Erhalten sie daher eine Schenkung oder Erbschaft bis zu einem Wert von 400.000 Euro, fallen keine Steuern an. Wird der Betrag aber \u00fcberschritten, f\u00e4llt Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.<\/p>\n
Aus steuerlichen Gr\u00fcnden kann es sinnvoll sein, Immobilienbesitz ganz oder teilweise bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu \u00fcbertragen. Wechselt der Immobilienbesitz unentgeltlich oder durch Erbfall, \u00fcberpr\u00fcft das Finanzamt, ob Steuern anfallen.<\/p>\n
Die Bewertung der Immobilien richtet sich nach dem Bewertungsgesetz. Durch das Jahressteuergesetz 2022 soll nun das Bewertungsgesetz ge\u00e4ndert werden. Experten gehen davon aus, dass dies zu h\u00f6heren Werten bei der Bewertung von Immobilien f\u00fchren wird.<\/p>\n
Steuerfreibetr\u00e4ge werden dann schneller \u00fcberschritten und es drohen h\u00f6here Abgaben. Die \u00c4nderungen des Bewertungsgesetzes sollen f\u00fcr alle \u00dcbertragungen nach dem 31. Dezember 2022 in Kraft treten. Ist eine schenkungsweise \u00dcbertragung von Immobilien geplant, kann es daher sinnvoll sein, dies noch im Jahr 2022 vorzunehmen.<\/p>\n
Die \u00dcbertragung muss von einem Notar beurkundet werden. Neben den steuerlichen Aspekten sind hierbei weitere Faktoren zu beachten. Beispielsweise lassen sich Wohn- oder Nie\u00dfbrauchrechte durch entsprechende Eintr\u00e4ge im Grundbuch festlegen. Die \u00dcbertragenden k\u00f6nnen sich damit absichern. Weitere Regelungen f\u00fcr den langfristigen Erhalt der Immobilie sind ebenfalls m\u00f6glich. Auch hierzu ber\u00e4t der Notar.<\/p>\n