{"id":3534,"date":"2022-09-21T08:31:30","date_gmt":"2022-09-21T06:31:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3534"},"modified":"2022-09-20T19:32:15","modified_gmt":"2022-09-20T17:32:15","slug":"immobilienschenkung-und-lebzeitige-uebertragung-von-immobilien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/immobilienschenkung-und-lebzeitige-uebertragung-von-immobilien\/","title":{"rendered":"Immobilienschenkung und lebzeitige \u00dcbertragung von Immobilien"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 21. September 2022 \u2013 Gerade aus steuerlichen Gr\u00fcnden kann es sinnvoll sein, Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu \u00fcbertragen. Steuerfreibetr\u00e4ge lassen sich so aussch\u00f6pfen und das Familienerbe erhalten. Gleichzeitig sind jedoch viele Aspekte zu beachten, zum Beispiel wenn der Schenkende die Immobilien weiter nutzen m\u00f6chte, oder f\u00fcr den Fall einer Scheidung des Beschenkten. Hierauf geht Bettina Selzer, berufen zum Notar in Frankfurt am Main, in einem neuen Fachbeitrag ein.<\/p>\n
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Zuerst einmal muss die \u00dcbertragung einer Immobilie zu Lebzeiten in Deutschland zwingend von einem Notar beurkundet werden. \u201eDas hat jedoch den Vorteil, dass die Immobilieneigent\u00fcmer eingehend notariell beraten werden\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Selzer. \u201eJe nach individueller Situation sollten Sie n\u00e4mlich vertraglich und ggf. durch Eintrag im Grundbuch entsprechende Vereinbarungen treffen, die Sie absichern und auch langfristig den Erhalt der Immobilie gew\u00e4hrleisten.\u201c<\/p>\n
Wenn es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt, ist es meist ratsam, sich ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Weitergehend ist ein Nie\u00dfbrauchrecht m\u00f6glich, mit dem der Schenkende auch k\u00fcnftig \u00fcber etwaige Mieteink\u00fcnfte verf\u00fcgen kann. Der Vorbehalt von R\u00fccktrittsrechten ist ebenfalls eine sinnvolle Option, z.B. f\u00fcr den Fall einer Insolvenz des Beschenkten, bei Zwangsvollstreckung in den Vertragsgegenstand oder einer beabsichtigten Ver\u00e4u\u00dferung ohne Zustimmung des \u00dcbergebers.<\/p>\n
Zu beachten ist auch, dass sich im weiteren Verlauf des Lebens das Verh\u00e4ltnis zu den beschenkten Kindern \u00e4ndern kann. Oder sich deren Lebensumst\u00e4nde gravierend ver\u00e4ndern, z.B. wenn eine Scheidung ansteht oder sie gesch\u00e4ftsunf\u00e4hig werden.<\/p>\n
\u201eWerden diese Eventualit\u00e4ten nicht ber\u00fccksichtigt, kann es sp\u00e4ter ein b\u00f6ses Erwachen geben. Der Bestand der Immobilie ist gef\u00e4hrdet. Unter Umst\u00e4nden ger\u00e4t der Schenkende selbst dadurch in eine Notsituation\u201c, betont Bettina Selzer. \u201eAuf keinen Fall zu empfehlen ist daher eine nicht vorher durchdachte Immobilien\u00fcbertragung. Informieren Sie sich und lassen Sie sich vorab durch den Steuerberater und den Notar eingehend beraten.\u201c<\/p>\n
Weiterf\u00fchrende Informationen bietet der folgende Fachartikel \u201eDie lebzeitige \u00dcbertragung von Immobilien oder auch Immobilienschenkung\u201c:<\/p>\n