{"id":3477,"date":"2022-05-17T09:34:40","date_gmt":"2022-05-17T07:34:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3477"},"modified":"2023-12-06T18:41:47","modified_gmt":"2023-12-06T17:41:47","slug":"pressemeldung-gesetzliche-regelungen-zur-ehe-vs-ehevertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/pressemeldung-gesetzliche-regelungen-zur-ehe-vs-ehevertrag\/","title":{"rendered":"Gesetzliche Regelungen zur Ehe vs. Ehevertrag"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 17. Mai 2022 \u2013 Unsere moderne Welt ist vielf\u00e4ltig, auch im Hinblick auf die Gestaltung von Lebensentw\u00fcrfen und Erwerbsbiografien. Aber sind die gesetzlichen Regelungen zur Ehe dann auch f\u00fcr jeden geeignet? Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? Und welche Gestaltungsm\u00f6glichkeiten bietet er? Erste Ausk\u00fcnfte \u00fcber dieses wichtige Thema gibt ein neuer Fachbeitrag von Notarin Bettina Selzer.<\/p>\n
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\u201eDie gesetzlichen Regelungen zur Ehe sind grunds\u00e4tzlich f\u00fcr angestellte Ehepaare gemacht, die zwei Kinder haben oder haben werden, und bei denen einer von beiden Ehegatten aufgrund der Betreuung der Kinder mehr berufliche Nachteile hat als der andere\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Selzer. \u201eUm berufliche Nachteile des betreuenden Ehegatten auszugleichen, sieht der Gesetzgeber den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich vor. Wenn tats\u00e4chlich zwei Kinder geboren werden und keiner der beiden Eltern einen eigenen Betrieb oder ein Unternehmen haben, kann das ein sehr gerechter Ausgleich sein.\u201c<\/p>\n\n
Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, zum Thema gesetzliche Regelungen zur Ehe vs. Ehevertrag<\/em><\/strong><\/p>\n Sind diese Rahmenbedingungen nicht genau so vorhanden, k\u00f6nnen die gesetzlichen Vorgaben jedoch gravierende Nachteile begr\u00fcnden. Besonders deutlich wird dies, wenn einer der Ehepartner ein eigenes Unternehmen besitzt. Wird der Wert des Betriebes im Falle einer Scheidung von einem Sachverst\u00e4ndigen gesch\u00e4tzt, kann dieser unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch sein. Die Auszahlungsanspr\u00fcche des geschiedenen Ehegatten gef\u00e4hrden dann unter Umst\u00e4nden sogar den Fortbestand des Unternehmens.<\/p>\n Da die gesetzliche Schablone nicht f\u00fcr alle Ehen passt, d\u00fcrfen die Ehegatten den Zugewinnausgleich in einem Ehevertrag durch sogenannte Modifizierungen ver\u00e4ndern. Dabei sind wenig Schranken gesetzt. So kann f\u00fcr den Fall der Scheidung der Zugewinnausgleich ganz oder beschr\u00e4nkt auf bestimmte Gegenst\u00e4nde oder Ereignisse ausgeschlossen werden, z.B. den Zeitraum vor der Geburt des ersten Kindes.<\/p>\n Weniger Spielraum besteht bei der Modifizierung des Versorgungsausgleichs. Schlie\u00dflich will der Gesetzgeber verhindern, dass im Fall der Scheidung der vor allem die Kinder betreuende Elternteil in der Rente auf Unterst\u00fctzung der Staatskasse angewiesen ist. Aber auch hier gibt es M\u00f6glichkeiten, die individuelle Situation abzubilden.<\/p>\n \u201eEin Ehevertrag er\u00f6ffnet viele M\u00f6glichkeiten, um auf die Besonderheiten zwischen den Ehegatten einzugehen und f\u00fcr einen Ausgleich im Sinne der Beteiligten zu sorgen\u201c, erl\u00e4utert Bettina Selzer. \u201eWichtig ist, dass Sie sich fr\u00fchzeitig umfassend informieren. Ein Gespr\u00e4ch mit Ihrem Ehepartner beim Notar oder der Notarin Ihres Vertrauens bietet hierf\u00fcr den passenden Rahmen.\u201c<\/p>\n Weitere Informationen:<\/p>\n