{"id":347,"date":"2010-08-30T17:46:14","date_gmt":"2010-08-30T15:46:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=347"},"modified":"2019-09-18T18:03:22","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:22","slug":"kuendigungsrecht-gemeinnuetzigkeit-schuetzt-nicht-vor-kuendigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/kuendigungsrecht-gemeinnuetzigkeit-schuetzt-nicht-vor-kuendigung\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigungsrecht: Gemeinn\u00fctzigkeit sch\u00fctzt nicht vor K\u00fcndigung"},"content":{"rendered":"
Gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften (hier Verein) m\u00fcssen richtig wirtschaften, um der von ihnen verfolgten Gemeinn\u00fctzigkeit entsprechen zu k\u00f6nnen. Es ist daher zul\u00e4ssig, bei einer K\u00fcndigung auch auf wirtschaftliche Gesichtspunkte abzustellen.<\/p>\n
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Die Kl\u00e4gerin war bei dem gemeinn\u00fctzigen Verein als Reitlehrerin besch\u00e4ftigt. Das K\u00fcndigungsschutzgesetz fand auf das Arbeitsverh\u00e4ltnis unstreitig keine Anwendung. Gegen die ordentliche K\u00fcndigung des beklagten Vereins erhob sie K\u00fcndigungsschutzklage.<\/p>\n
Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte sie u.a. an, die K\u00fcndigung sei auch aus wirtschaftlichen Erw\u00e4gungen heraus ausgesprochen worden. Dies versto\u00dfe gegen den Gemeinn\u00fctzigkeitsgrundsatz der Vereinssatzung. Die Klage vor dem Arbeitsgericht war erfolglos, die Berufung ebenfalls.<\/p>\n
Das LAG stellt klar: Soweit der Verein mit der K\u00fcndigung zugleich bezwecke, die durch unzufriedene Reitsch\u00fcler verursachten Einnahmeverluste zu vermeiden, sei dies unsch\u00e4dlich. Nach der Abgabenordnung m\u00fcsse eine gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft ihre Mittel zeitnah f\u00fcr ihre steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke verwenden. Dies k\u00f6nne auch noch im Folgejahr geschehen. Es sei daher zul\u00e4ssig, bei der K\u00fcndigung auch auf wirtschaftliche Gesichtspunkte abzustellen (LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa 121\/11).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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