{"id":3443,"date":"2021-12-06T08:26:08","date_gmt":"2021-12-06T07:26:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3443"},"modified":"2021-12-03T15:27:17","modified_gmt":"2021-12-03T14:27:17","slug":"weshalb-ein-pflichtteilsverzicht-oder-auch-ein-erbverzicht-bei-patchworkfamilien-beliebt-ist-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/weshalb-ein-pflichtteilsverzicht-oder-auch-ein-erbverzicht-bei-patchworkfamilien-beliebt-ist-2\/","title":{"rendered":"Weshalb ein Pflichtteilsverzicht oder auch ein Erbverzicht bei Patchworkfamilien beliebt ist"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 6. Dezember 2021 \u2013 Die Nachlassregelung in Patchworkfamilien ist oft eine komplizierte Angelegenheit. M\u00f6gliche Interessenskonflikte gef\u00e4hrden den Familienfrieden und ohne ausreichende Vorsorge drohen dem l\u00e4nger lebenden Ehegatten im Erbfall schwerwiegende Konsequenzen. Notarin Bettina Selzer erkl\u00e4rt in einem neuem Fachbeitrag, warum der Pflichtteilsverzicht oder sogar der Erbverzicht beim Vererben in Patchworkfamilien so beliebt ist.<\/p>\n
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Hierzu geht sie zuerst auf das Berliner Testament ein. Dieses erfreut sich nach wie vor gro\u00dfer Beliebtheit bei verheirateten Paaren. In der klassischen Kernfamilie, bei der die Eheleute dauerhaft zusammenbleiben und beim Erbe lediglich die gemeinsamen Kinder bedacht werden, stellt das Berliner Testament eine legitime Option dar. Bei Patchworkfamilien hingegen ist es oft ungeeignet.<\/p>\n
Beispielsweise k\u00f6nnen sich hier die Kinder des zuerst versterbenden Partners nach dem sp\u00e4teren Tod der Stiefmutter bzw. des Stiefvaters nicht mehr auf \u00a72302 BGB berufen, um damit ihr Pflichtteil einzufordern. Dies hat zur Folge, dass sie regelm\u00e4\u00dfig schon beim Tod des leiblichen Elternteils auf Auszahlung ihres Pflichtteils bestehen werden, sofern sie nicht gesichert als Erbe benannt sind.<\/p>\n
Damit einher geht jedoch die Unsicherheit f\u00fcr den l\u00e4nger lebenden Partner, dass beispielsweise ein Eigenheim oder ein Familienunternehmen vorzeitig verkauft werden muss, um die Pflichtteilsanspr\u00fcche der Kinder des verstorbenen Partners zu bedienen.<\/p>\n
Durch eine vorausschauende Nachlassplanung kann f\u00fcr alle beteiligten Planungssicherheit geschaffen werden. Im Rahmen einer notariellen Beratung wird gemeinsam gekl\u00e4rt, ob und wie weit es sinnvoll ist, die erwachsenen Kinder um einen Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht zu bitten. Hiermit verbunden k\u00f6nnen entsprechende Abfindungen oder Ersatzleistungen sein, beispielsweise die vorzeitige \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten oder das unver\u00e4nderliche Festschreiben sp\u00e4terer Erbanspr\u00fcche.<\/p>\n
Bei einem Erbverzicht verzichtet das Kind auf sein gesamtes gesetzliches Erbe und damit auch auf sein Pflichtteilsrecht. Beim Pflichtteilsrechtsverzicht wird nur auf den Pflichtteil verzichtet, nicht auf das Erbe. Es ist hier auch m\u00f6glich, dass die Verzichtenden nur auf ihren Pflichtteil in Bezug auf einen Teil des Verm\u00f6gens verzichten, also beispielsweise auf das Haus oder das Unternehmen.<\/p>\n
Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht werden durch eine notarielle Beurkundung erkl\u00e4rt, an der sowohl der Erblasser als auch die Verzichtenden beteiligt sind. Nur damit sind sie wirksam.<\/p>\n
Weitere Informationen bietet der Fachbeitrag \u201eWeshalb ein Pflichtteilsverzichts oder auch ein Erbverzicht bei Patchworkfamilien beliebt ist\u201c von Bettina Selzer, Notar Frankfurt:<\/p>\n