{"id":3432,"date":"2021-09-08T08:56:25","date_gmt":"2021-09-08T06:56:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3432"},"modified":"2021-09-07T15:56:56","modified_gmt":"2021-09-07T13:56:56","slug":"die-exklusivitaetsvereinbarung-beim-gewerblichen-immobilienkauf-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/die-exklusivitaetsvereinbarung-beim-gewerblichen-immobilienkauf-2\/","title":{"rendered":"Die Exklusivit\u00e4tsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 8. September 2021 \u2013 Bevor sich ein gewerblicher K\u00e4ufer dazu entschlie\u00dft, eine Immobilie zu kaufen, wird er in der Regel zun\u00e4chst pr\u00fcfen wollen, ob die Immobilie f\u00fcr seine Zwecke \u00fcberhaupt geeignet ist. Um die rechtlichen, steuerlichen und baurechtlichen Risiken besser absch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen, fordert der gewerbliche Kaufinteressent h\u00e4ufig vom Verk\u00e4ufer die Unterzeichnung einer Exklusivit\u00e4tsvereinbarung oder eines Letter of Intent (L.O.I.).<\/p>\n
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Die Exklusivit\u00e4tsvereinbarung umfasst meist das Recht des K\u00e4ufers f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum alleine mit dem Verk\u00e4ufer \u00fcber die Gewerbeimmobilie zu verhandeln. Der Verk\u00e4ufer darf die Immobilie in dieser Zeit nicht an einen Dritten verkaufen. Bei einem Versto\u00df gegen die Vereinbarung durch parallele Verhandlungen mit Dritten droht dem Verk\u00e4ufer Schadensersatz. Auch wenn diese Vereinbarung nicht beurkundet werden muss, kann der Schadensersatzanspruch gegebenenfalls erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden.<\/p>\n
Beim gewerblichen Immobilienverkauf muss der Verk\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig hierzu bereit sein und auch s\u00e4mtliche Informationen \u00fcber den Kaufgegenstand zur Verf\u00fcgung stellen. Er sollte jedoch auch auf den Erhalt einer Gegenleistung achten. Geheimhaltungspflichten sind selbstverst\u00e4ndlich. F\u00fcr den Verk\u00e4ufer ist weiterhin wichtig darauf zu achten, dass er vom potentiellen K\u00e4ufer einen Nachweis \u00fcber dessen Liquidit\u00e4t, bestenfalls eine Sicherung des Kaufpreisanspruchs durch eine Bankb\u00fcrgschaft zu Beginn des Pr\u00fcfungsverfahrens erh\u00e4lt.\u00a0 Zudem sollte vorher gekl\u00e4rt sein, wer die Rechtsanwaltskosten des Verk\u00e4ufers tr\u00e4gt, wenn der Kaufinteressent sich gegen einen Kauf der Immobilie entscheidet.<\/p>\n
Weitere Informationen bietet der Fachbeitrag \u201eDie Exklusivit\u00e4tsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf\u201c von Bettina Selzer, Notar Frankfurt:<\/p>\n