{"id":3395,"date":"2021-04-27T14:49:46","date_gmt":"2021-04-27T12:49:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3395"},"modified":"2021-12-14T11:52:16","modified_gmt":"2021-12-14T10:52:16","slug":"testament-und-erbe-vererben-und-pflichtteil-in-der-patchworkfamilie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/testament-und-erbe-vererben-und-pflichtteil-in-der-patchworkfamilie\/","title":{"rendered":"Testament und Erbe: Vererben und Pflichtteil in der Patchworkfamilie"},"content":{"rendered":"
Patchworkfamilien sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Wenn sich Eheleute trennen und anschlie\u00dfend mit neuen Partnern neue Familien gr\u00fcnden, ergeben sich die unterschiedlichsten Familien- und Verwandtschaftskonstellation. Dies hat gro\u00dfe Auswirkungen auf den sp\u00e4teren Nachlass sowie die gesetzlichen Anspr\u00fcche auf Erbteil oder Pflichtteil.<\/p>\n
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Um eine geeignete Erbfolge f\u00fcr Patchworkfamilien festzulegen ist eine ausf\u00fchrliche und fr\u00fchzeitige Beratung dringend anzuraten. Meist l\u00e4sst sie sich nur mit einem individuellen Testament bzw. Erbvertrag regeln, denn es gibt kein spezielles Erbrecht f\u00fcr Patchworkfamilien. Die gesetzliche Erbfolge spiegelt hier in den seltensten F\u00e4llen die Anforderungen an die spezielle Situation und den Willen des Erblassers wider. Ebenso ist das sogenannte Berliner Testament vielfach nicht geeignet.<\/p>\n
Im Folgenden stellen wir anhand einiger typischer Aspekte die Problemstellung beim Vererben in der Patchworkfamilie vor. In unserem Notarb\u00fcro beraten und unterst\u00fctzen wir Sie gerne bei der Erstellung von Testament oder Erbvertrag<\/a>.<\/p>\n \u200dDie Nachlassregelung in Patchworkfamilien wird sehr schnell komplex. Zur Veranschaulichung nur ein Beispiel:<\/p>\n Anna und Martin sind verheiratet. Sie haben zwei Kinder: Enno und Sarah. Das Paar l\u00e4sst sich scheiden, Martin heiratet erneut. Seine neue Partnerin Vera bringt ihren Sohn Paul aus erster Ehe mit. Vera und Martin bekommen anschlie\u00dfend noch ein weiteres gemeinsames Kind: Pascal.<\/p>\n Beim Vererben stellt sich nun die Frage, welches Kind erbt was. Erben die eigenen Kinder mehr als die angeheirateten? Bekommt Pascal wom\u00f6glich alles, wenn seine Eltern sterben? Was bedeutet der Tod eines der Eheleute f\u00fcr die Anspr\u00fcche von Ehepartner, Stiefkindern, leiblichen Kindern und dem gemeinsamen Kind? Welche Folgen k\u00f6nnen Pflichtteilsanspr\u00fcche<\/a> der Kinder und Stiefkinder f\u00fcr den l\u00e4nger lebenden Ehepartner haben? Und kann unter Umst\u00e4nden auch die ehemalige Ehefrau Anna Einfluss auf das Erbe nehmen, wenn beispielsweise ihre leiblichen Kinder im Erbfall noch nicht vollj\u00e4hrig sind und sie das Sorgerecht hat?<\/p>\n Sie sehen bereits an diesem Beispiel: Das Vererben in Patchworkfamilien kann eine komplizierte Angelegenheit sein. Eine gut durchdachte Nachlassplanung ist daher sehr wichtig. Sie bringt Ordnung in das Chaos.<\/p>\n Gibt es kein Testament<\/a>, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese ist meist nicht im Sinne des Erblassers. Sie kann zudem f\u00fcr die Hinterbliebenen schwerwiegende, ungewollte Konsequenzen haben.<\/p>\n Betrachten wir nun die Problematik der Pflichtteile etwas n\u00e4her. Zuallererst ist hier wichtig zu wissen, dass mit Heirat die Stiefkinder nicht automatisch Erben des neuen Lebenspartners werden.<\/p>\n Solange keine Adoption erfolgt, unterscheidet das Erbrecht strikt zwischen leiblichen Kindern und Stiefkindern. Auch wenn das Familiengef\u00fchl noch so eng ist, erst mit der Adoption entstehen f\u00fcr die Stiefkinder Anspr\u00fcche auf Erb- und Pflichtteil.<\/p>\n Zur Veranschaulichung ein besonders drastisches Beispiel: Der l\u00e4nger lebende Ehepartner lebt mit den Kindern seines verstorbenen Partners in enger h\u00e4uslicher Gemeinschaft als Familie. Er hat keine eigenen Kinder oder Verwandten. Ohne Adoption oder testamentarische Verf\u00fcgung, besitzen die Stiefkinder in diesem Fall keinen Erbanspruch. Sein gesamtes Verm\u00f6gen f\u00e4llt im Todesfall an den Staat.<\/p>\n Die Adoption eines Stiefkindes in erbrechtlicher Hinsicht ist zumeist jedoch nur sinnvoll, wenn die eigenen (leiblichen) Kinder enterbt werden sollen. Mit der Adoption steigt die Zahl der gesetzlichen Erben, die Pflichtteilsquoten sinken. Geht es allein um den \u00dcbertrag des Verm\u00f6gens im Erbfall, ist meist ein Testament oder Erbvertrag<\/a> die einfachere und bessere Alternative.<\/p>\n Dies hat \u00fcbrigens im Erbfall keine steuerlichen Auswirkungen. Das Erbschaftssteuerrecht folgt erstaunlicherweise nicht der Ungleichbehandlung im Erbrecht. Sowohl die eigenen Kinder als auch die Stiefkinder geh\u00f6ren zu den steuerlich beg\u00fcnstigten Personen in Steuerklasse 1 und verf\u00fcgen \u00fcber einen Steuerfreibetrag von 400.000 \u20ac.<\/p>\n Erfolgte eine Adoption der Stiefkinder, besitzen diese einen Anspruch auf ihren Pflichtteil, ebenso wie die eigenen leiblichen Kinder und ggf. gemeinsame Kinder aus der neuen Ehe.<\/p>\n Ungeachtet dessen, m\u00fcssen die Eheleute nun die Entscheidung treffen, ob sie ihr Verm\u00f6gen gemeinsam oder getrennt vererben m\u00f6chten, und welche Kinder, \u00fcber den gesetzlichen Pflichtteil hinaus, wieviel erben sollen.<\/p>\n Als Form zur Niederlegung des letzten Willens stehen zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n Sollen alle Kinder zu gleichen Teilen bedacht werden, bietet sich beispielsweise ein gemeinschaftliches Ehegattentestament<\/a> an, bei dem die Kinder als gleichberechtigte Erben eingesetzt werden.<\/p>\n Findet die Hochzeit in fortgeschrittenem Alter statt und gibt es bereits \u00e4ltere Kinder aus fr\u00fcheren Ehen, besteht oftmals der Wunsch, die Erbanspr\u00fcche individueller zu gestalten. Das Verm\u00f6gen der neuen Partner soll zum Beispiel getrennt an die jeweils eigenen leiblichen Kinder flie\u00dfen. Dies l\u00e4sst sich einfacher in Einzeltestamenten festlegen.<\/p>\n Auch wenn die leiblichen Kinder als Haupterben eingesetzt werden, gilt es Einiges zu bedenken. Soll der l\u00e4nger lebende Partner dauerhaft abgesichert sein, muss dies ebenfalls geregelt und niedergeschrieben werden. Sonst kann es passieren, dass im Erbfall die gemeinsam genutzte Immobilie verkauft werden muss, um die Erbanspr\u00fcche der Kinder zu erf\u00fcllen. Der l\u00e4nger lebende Partner verl\u00f6re also seine Bleibe.<\/p>\n Um dies zu verhindern, kann der Ehepartner als Vorerbe und die eigenen Kinder als Nacherben eingesetzt werden.<\/p>\n Alternativ k\u00f6nnen die Kinder auch direkt als Erben eingesetzt werden, f\u00fcr den Partner werden jedoch entsprechende Wohn- oder Nie\u00dfbrauchrechte eingerichtet.<\/p>\n Wie Sie sehen, k\u00f6nnen die unterschiedlichen Pflichtteilsanspr\u00fcche nach dem Tod eines der Eheleute schwerwiegende Konsequenzen ausl\u00f6sen. Um dies g\u00e4nzlich auszuschlie\u00dfen, besteht auch die M\u00f6glichkeit eines Verzichts auf den Pflichtteil durch einen sogenannten Pflichtteilsverzichtvertrag. Dieser kann die gesamten gesetzlichen Erbanspr\u00fcche, aber auch nur Teile davon betreffen. Der Pflichtteilverzichtsvertrag wird h\u00e4ufig mit der Zahlung einer Abfindung oder mit erbvertraglichen Zusagen verbunden.<\/p>\n F\u00fcr den Verzicht auf Pflichtteile von minderj\u00e4hrigen Kindern ist der Pflichtteilverzichtvertrag in der Regel keine Option. Dieser bedarf n\u00e4mlich einer familiengerichtlichen Genehmigung, welche aus haftungsrechtlichen Gr\u00fcnden im Allgemeinen nicht erteilt wird.<\/p>\n Errichten die Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament, so sollten auch entsprechende Vereinbarungen \u00fcber dessen Bindungswirkung getroffen werden. Fehlen diese, so kann ein gemeinschaftliches Testament vom l\u00e4nger lebenden Partner nicht mehr nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden. Wenn sp\u00e4tere Ereignisse eine \u00c4nderung des Testaments erforderlich machen, ist dies nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n Um das zu umgehen, k\u00f6nnen die Eheleute sich gegenseitig von der Bindungswirkung entheben. Auch dies will jedoch durchdacht und ggf. individuell geregelt sein. Durch eine uneingeschr\u00e4nkte Aufhebung der Bindungswirkung entsteht n\u00e4mlich die M\u00f6glichkeit, dass der l\u00e4nger lebende Partner die leiblichen Kinder des Verstorbenen sp\u00e4ter enterben kann. Unter Umst\u00e4nden steht ihnen dann nicht einmal mehr ein Pflichtteil zu.<\/p>\n Wie Sie sehen, ist das Vererben in Patchworkfamilien oftmals eine sehr komplexe Angelegenheit. Zur Festlegung des tats\u00e4chlichen letzten Willens der Erblasser kommen die unterschiedlichsten Anspr\u00fcche in Bezug auf Erb- und Pflichtteile. Eine fr\u00fchzeitige und ausf\u00fchrliche Besch\u00e4ftigung mit diesem Thema ist daher unerl\u00e4sslich.<\/p>\n Gerne beraten Sie unsere Notarinnen hierzu und unterst\u00fctzen Sie dabei, Ihren Nachlass durch ein Testament oder einen Erbvertrag rechtssicher zu regeln.<\/p>\n Hinweis:<\/strong> Nach der Beurkundung wird der Notar das Testament f\u00fcr Sie beim Nachlassgericht hinterlegen und beim Testamentsregister<\/a> anmelden. Mit der notariellen Urkunde k\u00f6nnen die Erben im Erbfall schnell das Erbe antreten und durchsetzen.<\/p>\n Testament schreiben: Diese Vorteile bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit einem Notar<\/a><\/p>\n Erben und Vererben in der Patchwork-Familie<\/a><\/p>\n Seniorenrecht und notarielle Vorsorge f\u00fcr Senioren<\/a><\/p>\nVererben in Patchworkfamilien<\/h2>\n
Kein Pflichtteil f\u00fcr Stiefkinder ohne Adoption<\/h3>\n
Risiken von Pflichtteilanspr\u00fcchen erkennen und regeln<\/h2>\n
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Pflichtteilsverzichtvertr\u00e4ge: freiwilliger Verzicht auf das Pflichtteil<\/h2>\n
Die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments<\/h2>\n
Fazit<\/h2>\n
Weitere Informationen zum Thema<\/h3>\n