{"id":3341,"date":"2020-11-10T07:44:21","date_gmt":"2020-11-10T06:44:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3341"},"modified":"2021-02-18T08:33:33","modified_gmt":"2021-02-18T07:33:33","slug":"immobilienverkauf-bei-belastung-durch-grundschuld-und-laufende-finanzierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/immobilienverkauf-bei-belastung-durch-grundschuld-und-laufende-finanzierung\/","title":{"rendered":"Immobilienverkauf bei Belastung durch Grundschuld und laufende Finanzierung"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 10. November 2020 \u2013 Viele K\u00e4ufer einer Immobilie nehmen zur Finanzierung des Kaufpreises einen Kredit auf. In der Regel wird dies durch den Eintrag einer Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank besichert. Doch wie kann eine Finanzierung erfolgen, wenn f\u00fcr den Verk\u00e4ufer ebenfalls noch eine Grundschuld auf die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist?<\/p>\n
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Dies sei eine h\u00e4ufig beim Immobilienkauf an sie gestellte Frage, best\u00e4tigt Bettina Selzer, die als Notar in Frankfurt am Main t\u00e4tig ist. Denn scheinbar handelt es sich hierbei um ein Dilemma: Die Bank des Verk\u00e4ufers wird nicht auf ihren Grundschuldanspruch vorzeitig verzichten wollen. Gleichzeitig m\u00f6chte die Bank des K\u00e4ufers f\u00fcr die Finanzierung des Kaufpreises eine Besicherung durch Eintragung einer Grundschuld im h\u00f6chsten Rang. Und nat\u00fcrlich m\u00f6chte auch der K\u00e4ufer, wenn der Kaufpreis erst einmal bezahlt ist, keine alte Grundschuld f\u00fcr die Kredite des Verk\u00e4ufers auf seiner Immobilie haben.<\/p>\n
\u201eBei der Aufl\u00f6sung der Situation spielt der Notar eine ganz entscheidende Rolle\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Selzer. \u201eDer Notar ist nicht nur f\u00fcr die Beurkundung des Immobilienkaufvertrages selbst zust\u00e4ndig, sondern stellt auch die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Abwicklung der Grundschuldeintr\u00e4ge und Kreditr\u00fcckzahlung beim Verk\u00e4ufer sicher. Damit dies stattfinden kann, k\u00fcmmert er sich um die Einholung einer L\u00f6schungs- oder Lastenfreistellungsbewilligung der Finanzierungsbank des Verk\u00e4ufers und stellt treuh\u00e4nderisch in ihrem Auftrag auch die Kreditr\u00fcckzahlung sicher.\u201c<\/p>\n
In der Praxis ist dieser Prozess f\u00fcr K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer dank der Mithilfe des Notars eine einfache, allt\u00e4gliche Angelegenheit. Vom Notar sind hierbei jedoch viele Details zu ber\u00fccksichtigen, damit der Immobilienkauf reibungslos vonstattengeht.<\/p>\n
Anlass genug, den Sachverhalt einmal in einem ausf\u00fchrlichen Fachartikel vorzustellen. Notarin Bettina Selzer erkl\u00e4rt hierbei an einem einfachen Beispiel das schematische Vorgehen. Dar\u00fcber hinaus gibt Sie f\u00fcr den rechtlich versierteren Leser jedoch auch Einblicke in den genauen Ablauf bei der Abwicklung eines Grundst\u00fccks- oder Wohnungskaufvertrages:<\/p>\n