{"id":3324,"date":"2020-09-15T10:02:54","date_gmt":"2020-09-15T08:02:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3324"},"modified":"2020-09-15T10:02:54","modified_gmt":"2020-09-15T08:02:54","slug":"wichtige-hinweise-zum-kauf-einer-eigentumswohnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/wichtige-hinweise-zum-kauf-einer-eigentumswohnung\/","title":{"rendered":"Wichtige Hinweise zum Kauf einer Eigentumswohnung"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 15. September 2020 \u2013 Viele K\u00e4ufer entscheiden sich f\u00fcr den Kauf einer Eigentumswohnung. Doch worin unterscheidet sich der Erwerb einer Eigentumswohnung zum Beispiel von dem eines Einfamilienhauses, bei dem auch der Besitz am Grundst\u00fcck alleine auf den K\u00e4ufer \u00fcbergeht. In einem neuen Fachbeitrag widmet sich Sonja Reiff, Notarin bei Selzer Reiff Notare, Frankfurt, diesem spannenden Thema und gibt wichtige Hinweise, worauf Interessenten beim Erwerb einer Eigentumswohnung achten m\u00fcssen.<\/p>\n
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Denn beim Wohnungseigentum ist die Besonderheit, dass der K\u00e4ufer nicht ein gesamtes Grundst\u00fcck erh\u00e4lt, sondern das Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Dies nennt man Sondereigentum. Das Sondereigentum entspricht im Grunde dem normalen Eigentum mit seinen Rechten und Pflichten, so dass der Sondereigent\u00fcmer ebenfalls f\u00fcr die Kosten und Instandhaltung seines Sondereigentums alleine verantwortlich ist, dieses aber auch alleine nach seinem Willen nutzen kann. Zudem hat der K\u00e4ufer einer Eigentumswohnung jedoch noch einen Miteigentumsanteil an dem \u00fcbrigen Geb\u00e4ude und Grundst\u00fcck. Hier spricht man von Gemeinschaftseigentum. Dieses Gemeinschaftseigentum k\u00f6nnen alle Miteigent\u00fcmer gemeinsam nutzen.<\/p>\n
Hinzu kommen gegebenenfalls mit dem Kauf verbundene Sondernutzungsrechte f\u00fcr Fl\u00e4chen wie einen Garten oder eine Tiefgaragenplatz, die zwar vom K\u00e4ufer alleine genutzt werden d\u00fcrfen, aufgrund einer fehlenden baulichen Umgrenzung aber eigentlich zum Gemeinschaftseigentum geh\u00f6ren. Je nach Objekt greifen beim Erwerb einer Eigentumswohnung also unterschiedliche Eigentums- und Nutzungsrechte. Diese sind teilweise im Grundbucheintrag ersichtlich, teilweise aber nur in der Teilungserkl\u00e4rung oder anschlie\u00dfenden Erg\u00e4nzungen festgehalten.<\/p>\n
\u201eVor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte der K\u00e4ufer daher unbedingt die Teilungserkl\u00e4rung pr\u00fcfen\u201c, r\u00e4t Notarin Sonja Reiff. In der Teilungserkl\u00e4rung wurde das Wohnungseigentum begr\u00fcndet und in dieser wurde auch das Sondernutzungsrecht an den Wohnungen gebildet. Zudem ist in der Regel noch die Gemeinschaftsordnung angef\u00fcgt, die erg\u00e4nzend zu den gesetzlichen Regelungen das Verh\u00e4ltnis der Wohnungseigent\u00fcmer untereinander regelt. \u201eBei der \u00dcberpr\u00fcfung kann den K\u00e4ufer auch der beurkundende Notar unterst\u00fctzen, sofern ihm die Teilungserkl\u00e4rungen und Erg\u00e4nzungen zur Verf\u00fcgung gestellt werden.\u201c<\/p>\n\n
Notarin Sonja Reiff zu den juristischen Besonderheiten beim Kauf einer Eigentumswohnung.<\/strong><\/em><\/p>\n Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist h\u00e4ufig die Zustimmung des Verwalters notwendig. Um das Einholen der Zustimmung k\u00fcmmert sich der Notar und der Verwalter muss sie grunds\u00e4tzlich auch erteilen, sofern keine zwingenden Gr\u00fcnde dagegenstehen.<\/p>\n Wichtig in einem notariellen Kaufvertrag \u00fcber eine Eigentumswohnung ist, dass eine Versicherung des Verk\u00e4ufers aufgenommen wird, dass keine offenen Hausgelder bestehen. Sollten n\u00e4mlich Hausgelder aufgelaufen sein und aus diesem Grund die Hausverwaltung parallel zum Verkauf die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung betreiben, dann sch\u00fctzt den K\u00e4ufer auch nicht die im Grundbuch eingetragene Vormerkung.<\/p>\n Im Einzelfall k\u00f6nnen weitere Besonderheiten beim Kauf einer Eigentumswohnung hinzukommen. Diese zu kl\u00e4ren und im Wohnungskaufvertrag entsprechend zu ber\u00fccksichtigen, ist die Aufgabe des Notars.<\/p>\n Weitere Informationen zum Kauf einer Eigentumswohnung:<\/p>\n https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/der-kauf-einer-eigentumswohnung-unterschiede-zum-kauf-eines-einfamilienhauses\/<\/a><\/p>\n In ihrem Notarb\u00fcro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff s\u00e4mtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundst\u00fccks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandt\u00e4tigkeiten.<\/p>\n Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschlie\u00dflich im notariellen Bereich t\u00e4tig. Die Kanzleir\u00e4ume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).<\/p>\n Weiterf\u00fchrende Informationen zu den Notaren:<\/p>\nSelzer Reiff Notare, Frankfurt \u2013 Beratung im Immobilienrecht und beim Immobilienkauf<\/h2>\n