{"id":331,"date":"2011-08-08T16:02:59","date_gmt":"2011-08-08T14:02:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=331"},"modified":"2019-09-18T18:03:19","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:19","slug":"urlaubsrecht-das-muessen-sie-bei-krankheit-im-urlaub-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/urlaubsrecht-das-muessen-sie-bei-krankheit-im-urlaub-beachten\/","title":{"rendered":"Urlaubsrecht: Das m\u00fcssen Sie bei Krankheit im Urlaub beachten"},"content":{"rendered":"
Eine Krankheit im Urlaub f\u00e4llt nicht automatisch nur in den Risikobereich des Arbeitnehmers. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt vielmehr genau, was in diesen F\u00e4llen gilt.<\/p>\n
Grundsatz<\/strong><\/p>\n Grunds\u00e4tzlich werden Krankheitstage w\u00e4hrend des Erholungsurlaubs auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Allerdings gelten hierf\u00fcr die folgenden Voraussetzungen:<\/p>\n Der Arbeitnehmer muss arbeitsunf\u00e4hig sein. Wie bei der normalen Krankmeldung reicht also ein leichtes Unwohlsein nicht aus. Hinweis: Rechtsfolge<\/strong><\/p>\n Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, d\u00fcrfen die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die eigentlich genommenen Urlaubstage auf seinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben bekommt. W\u00e4hrend der Krankheitstage muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen.<\/p>\n Der Arbeitnehmer hat gegen\u00fcber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Nachgew\u00e4hrung der durch die Krankheit ausgefallenen Urlaubstage, wenn er wieder arbeitsf\u00e4hig ist. Dieser Urlaub muss aber erneut beantragt und gew\u00e4hrt werden. Auf keinen Fall darf der Arbeitnehmer seinen Urlaub eigenm\u00e4chtig um die betreffenden Tage verl\u00e4ngern. Eine solche eigenm\u00e4chtige Urlaubsnahme kann eine Abmahnung oder sogar die K\u00fcndigung zur Folge haben.<\/p>\n Erkrankt der Arbeitnehmer schon vor dem Urlaubsantritt und dauert die Krankheit l\u00e4nger als der bereits festgelegte Urlaubszeitraum, muss der Arbeitgeber den Urlaub vollst\u00e4ndig neu gew\u00e4hren und festlegen.<\/p>\n Kosten f\u00fcr die Krankmeldung (z.B. Auslandstelefonate, Faxschreiben) sowie f\u00fcr die eventuell notwendige \u00dcbersetzung von Bescheinigungen muss der Arbeitgeber tragen.<\/p>\n Besonderheiten f\u00fcr Arbeitnehmer<\/strong><\/p>\n Um keinen \u00c4rger nach Ablauf der sechsw\u00f6chigen Entgeltfortzahlungsfrist zu bekommen, muss der Arbeitnehmer gleichzeitig auch seine Krankenkasse informieren. Hier muss die Urlaubsanschrift und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitgeteilt werden. Zudem sollte der Krankenkasse eine Kopie des Attests zugefaxt werden.<\/p>\n Besonderheiten bei \u00dcberstunden und Gleitzeit<\/strong><\/p>\n Hat der Arbeitnehmer keinen Urlaub genommen, sondern wird er krank, w\u00e4hrend er \u00dcberstunden abbaut oder Gleitzeit nimmt, gelten die vorstehenden Ausf\u00fchrungen nicht. Dann f\u00e4llt die Krankheit in den Risikobereich des Arbeitnehmers. Wie bei einer Krankheit am Wochenende verliert er die freie Zeit und bekommt daf\u00fcr keine Zeiterstattung.<\/p>\n Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Eine Krankheit im Urlaub f\u00e4llt nicht automatisch nur in den Risikobereich des Arbeitnehmers. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt vielmehr genau, was in diesen F\u00e4llen gilt. Grundsatz Grunds\u00e4tzlich werden Krankheitstage w\u00e4hrend des Erholungsurlaubs auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Allerdings gelten hierf\u00fcr die folgenden Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer muss arbeitsunf\u00e4hig sein. Wie bei der normalen Krankmeldung reicht also ein […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-331","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n
Die Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Krankheit muss bereits am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber angezeigt werde.<\/p>\n
Um die Arbeitsunf\u00e4higkeit \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, die Urlaubsanschrift zu erfahren. Er muss aber gezielt danach fragen. Dann kann er einen ortsans\u00e4ssigen Arzt damit beauftragen, die Arbeitsunf\u00e4higkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.
Der oder die Krankheitstage m\u00fcssen durch ein \u00e4rztliches Attest nachgewiesen werden.
W\u00e4hrend bei der normalen Krankmeldung ein Attest meist erst nach dem dritten Krankheitstag erforderlich ist, muss bei einer Krankheit im Urlaub bereits ab dem ersten Tag ein Attest vorgelegt werden.
Der Nachweis einer im Ausland aufgetretenen krankheitsbedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit ist durch eine \u00e4rztliche Bescheinigung zu f\u00fchren. Diese muss erkennen lassen, dass der Arzt zwischen Erkrankung und auf ihr beruhender Arbeitsunf\u00e4higkeit unterschieden hat. Der Arbeitnehmer sollte daher darauf achten, dass die Bescheinigung folgende Formulierung enth\u00e4lt: „Es handelt sich um eine Krankheit, die eine Arbeitsunf\u00e4higkeit zur Folge hat.“
Einer Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung, die im Ausland (auch au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union) ausgestellt wurde, kommt im allgemeinen der gleiche Beweiswert zu, wie einer in Deutschland ausgestellten Bescheinigung.
Steht kein Arzt zur Verf\u00fcgung (z.B. auf einer W\u00fcsten- oder Dschungeltour), muss die Krankheit durch Zeugen glaubhaft best\u00e4tigt werden.
Die Bescheinigung muss beim Arbeitgeber \u00fcblicherweise sp\u00e4testens am vierten Krankheitstag eintreffen. Wegen der l\u00e4ngeren Brieflaufzeit bei einem Auslandsurlaub empfiehlt es sich, das Attest vorab schon per Fax schicken und den Sendebericht aufbewahren.
Sofern sich die Dauer der Krankheit verl\u00e4ngert, muss der Arbeitnehmer dies dem Arbeitgeber jeweils wieder erneut anzeigen (Folgebescheinigung).<\/p>\n