{"id":3298,"date":"2020-07-14T09:56:06","date_gmt":"2020-07-14T07:56:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3298"},"modified":"2020-07-14T09:57:10","modified_gmt":"2020-07-14T07:57:10","slug":"benoetige-ich-fuer-den-immobilienkauf-einen-notar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/benoetige-ich-fuer-den-immobilienkauf-einen-notar\/","title":{"rendered":"Ben\u00f6tige ich f\u00fcr den Immobilienkauf einen Notar?"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 14. Juli 2020 \u2013 Ist das passende Haus oder die Eigentumswohnung endlich gefunden, muss der Immobilienkauf vertraglich fixiert werden. Doch wieso wird hierf\u00fcr ein Notar ben\u00f6tigt? Wer beauftragt den Notar und wer hat seine Kosten zu tragen? Bettina Selzer, Notar in Frankfurt am Main und selbst h\u00e4ufig mit Immobilienkaufvertr\u00e4gen befasst, erl\u00e4utert die Aufgaben des Notars bei Immobiliengesch\u00e4ften und gibt Hinweise, worauf Immobilienk\u00e4ufer achten sollten.<\/p>\n
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Der Gesetzgeber hat bei einem Immobilienkauf die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben, da die Beteiligten bei einem so wichtigen Gesch\u00e4ft gesch\u00fctzt werden sollen. \u201eAufgabe des Notars ist der Schutz beider Parteien: Eine Partei soll an ihren Kaufpreis gelangen, die andere an das Eigentum\u201c, erkl\u00e4rt Notarin Bettina Selzer. Da der Notar also beide Beteiligte gleich sch\u00fctzen muss, komme es dabei nicht darauf an, wer den Notar beauftragt hat. Der Vertrag wird vom Notar ausgewogen und unparteiisch vorbereitet, dazu ist er verpflichtet.<\/p>\n
\u201eAus diesem Grund k\u00f6nnen die Beteiligten auf die Beauftragung und die damit verbundenen Kosten f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung des Vertrages zus\u00e4tzlich durch einen Rechtsanwalt verzichten\u201c, relativiert Notarin Bettina Selzer die anfallenden Notarkosten. Diese werden in Deutschland \u00fcblicherweise vom K\u00e4ufer getragen, unabh\u00e4ngig davon, wer den Notar vorschl\u00e4gt.<\/p>\n\n
Notarin Bettina Selzer zu den Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf<\/p>\n <\/em><\/p>\n Wichtig sei es, dass sich K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer handelseinig sind und alle wesentlichen Detailfragen wie beispielsweise Kaufpreis, Finanzierung und \u00dcbergabeformalit\u00e4ten gekl\u00e4rt haben, bevor sie den Notar mit der Erstellung des Immobilienkaufvertrages beauftragen, betont Bettina Selzer: \u201eDie \u00fcberwiegenden Notarkosten entstehen bereits mit der Versendung des vom Notar erstellten Urkundenentwurfs an die Beteiligten, nicht erst bei Beurkundung. Sofern der Notar die Urkunde bereits entworfen und an die Beteiligten versendet hat, steht ihm auch die Geb\u00fchr daf\u00fcr zu. Dies gilt auch, wenn die Urkunde nicht mehr beurkundet wird. Da der Notar ein \u00f6ffentliches Amt innehat, muss er die Notargeb\u00fchren zwingend berechnen. Er hat hier keinen Ermessensspielraum und darf die Notarkosten nicht erlassen.\u201c<\/p>\n Zum Gl\u00fcck platzen Kaufvertr\u00e4ge, nachdem der Notar beauftragt worden ist, nicht sehr h\u00e4ufig. Dennoch sollten Immobilienk\u00e4ufer diese M\u00f6glichkeit bedenken und auch beim Abschluss des Maklerauftrages darauf achten, ob dieser eine Vollmacht zur Beauftragung des Notars auf Kosten des K\u00e4ufers beinhaltet. \u201eWer das vermeiden m\u00f6chte, sollte eine entsprechende Klausel im Maklervertrag streichen und selbst den Notar beauftragen\u201c, r\u00e4t Bettina Selzer. \u201eLassen Sie sich von Ihrem Notar zudem vor Beauftragung eine Checkliste mit s\u00e4mtlichen Daten zusenden, die er zur Anfertigung des Kaufvertrages ben\u00f6tigt. Anhand dieser Liste k\u00f6nnen Sie pr\u00fcfen, ob Sie sich mit dem anderen Urkundenbeteiligten wirklich \u00fcber alle wichtigen Punkte einig sind, oder ob Sie noch verhandeln m\u00fcssen.\u201c<\/p>\n Weitere Informationen:<\/p>\n