{"id":3296,"date":"2020-07-14T09:50:34","date_gmt":"2020-07-14T07:50:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3296"},"modified":"2020-07-14T09:50:34","modified_gmt":"2020-07-14T07:50:34","slug":"warum-muss-ich-bei-einem-immobilienkauf-einen-notar-einschalten-und-wer-traegt-die-kosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/warum-muss-ich-bei-einem-immobilienkauf-einen-notar-einschalten-und-wer-traegt-die-kosten\/","title":{"rendered":"Warum muss ich bei einem Immobilienkauf einen Notar einschalten und wer tr\u00e4gt die Kosten?"},"content":{"rendered":"
Von Notarin Bettina Selzer, Frankfurt am Main<\/strong><\/p>\n Viele Fragen entstehen, wenn man endlich ein geeignetes Haus oder eine Eigentumswohnung zum Kauf gefunden hat. Wieso wird \u00fcberhaupt ein Notar ben\u00f6tigt? Wer beauftragt den Notar und wer hat seine Kosten zu tragen, insbesondere bei Abbruch der Verhandlungen? Muss ich den Kaufvertrag noch von meinem Anwalt pr\u00fcfen lassen, so dass mir zu den Notarkosten zus\u00e4tzlich auch noch Kosten beim Rechtsanwalt entstehen?<\/p>\n <\/p>\n Der Gesetzgeber hat bei einem Immobilienkauf die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben, da die Beteiligten bei einem so wichtigen Gesch\u00e4ft gesch\u00fctzt werden sollen. Aufgabe des Notars ist der Schutz beider Parteien. Eine Partei soll an ihren Kaufpreis gelangen, die andere an das Eigentum.<\/p>\n Da der Notar also beide Beteiligte gleich sch\u00fctzen muss, kommt es dabei nicht darauf an, wer den Notar beauftragt hat. Der Vertrag wird vom Notar ausgewogen und unparteiisch vorbereitet, dazu ist er verpflichtet. Aus diesem Grund k\u00f6nnen die Beteiligten auf die Beauftragung und die damit verbundenen Kosten f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung des Vertrages zus\u00e4tzlich durch einen Rechtsanwalt verzichten. Zumal sich dieser im Zweifel auch mit dem Inhalt eines notariellen Kaufvertrages nicht auskennt.<\/p>\n Die Notarkosten werden in Deutschland \u00fcblicherweise vom K\u00e4ufer getragen. Daher sollte dieser auch dem Notar den Auftrag erteilen, auch wenn der Verk\u00e4ufer den Notar ausgesucht hat. Wer den Notar beauftragt, hat auch die Notarkosten zu tragen.<\/p>\n Die \u00fcberwiegenden Notarkosten entstehen bereits mit der Versendung des vom Notar erstellten Urkundenentwurfs an die Beteiligten, nicht erst bei Beurkundung.<\/p>\n Aus diesem Grund wird immer wieder dar\u00fcber gestritten, wer die Notarkosten zu tragen hat, wenn der Kauf kurz vor der Beurkundung platzt. Denn sofern der Notar die Urkunde bereits entworfen und an die Beteiligten versendet hat, steht ihm auch die Geb\u00fchr daf\u00fcr zu. Dies gilt auch, wenn die Urkunde nicht mehr beurkundet wird.<\/p>\n Da der Notar ein \u00f6ffentliches Amt innehat, muss er die Notargeb\u00fchren berechnen und hat keinen Ermessensspielraum. Er darf die Notarkosten nicht erlassen.<\/p>\n Dies sorgt bei dem Auftraggeber oftmals f\u00fcr eine unangenehme \u00dcberraschung. Auch wenn der K\u00e4ufer nicht direkt mit dem Notar Kontakt hatte, hat er in der Regel dem Makler einen schriftlichen Maklerauftrag erteilt, der auch die Vollmacht zur Beauftragung des Notars auf Kosten des K\u00e4ufers beinhaltet. Wer das vermeiden m\u00f6chte, sollte eine entsprechende Klausel im Maklervertrag streichen und selbst den Notar beauftragen.<\/p>\n Zum Gl\u00fcck platzen Kaufvertr\u00e4ge, nachdem der Notar beauftragt worden ist, jedoch nicht sehr h\u00e4ufig.<\/p>\n Die Beteiligten sollten sich vor Beauftragung des Notars \u00fcber s\u00e4mtliche Punkte einig sein. Lassen Sie sich von Ihrem Notar vor Beauftragung eine Checkliste zusenden mit s\u00e4mtlichen Daten, die der Notar zur Anfertigung des Kaufvertrages ben\u00f6tigt. Dabei k\u00f6nnen Sie pr\u00fcfen, ob Sie sich mit dem anderen Urkundenbeteiligten wirklich \u00fcber alle wichtigen Punkte einig sind, oder ob Sie noch verhandeln m\u00fcssen.<\/p>\n Auch unsere Kanzlei stellt unseren Mandanten eine solche Checkliste zur Verf\u00fcgung, die Sie hier herunterladen k\u00f6nnen:<\/p>\n https:\/\/www.selzer-reiff.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Checkliste-Immobilien-Kaufvertrag.pdf<\/a><\/p>\n \u00a0<\/strong><\/p>\n Welcher K\u00e4ufer wird beim gewerblichen Immobilienkauf bevorzugt?<\/a><\/p>\n Der Verbrauchervertrag beim Immobilienkauf<\/a><\/p>\nRechtssicherheit und Schutz f\u00fcr beide Vertragsparteien<\/h2>\n
Wer bezahlt und beauftragt den Notar?<\/h2>\n
Vor Beauftragung des Notars die Rahmenbedingungen pr\u00fcfen<\/h2>\n
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