{"id":3282,"date":"2020-07-06T18:02:56","date_gmt":"2020-07-06T16:02:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3282"},"modified":"2020-07-06T18:09:30","modified_gmt":"2020-07-06T16:09:30","slug":"warum-ein-ehevertrag-auch-gerade-nach-der-hochzeit-noch-sinnvoll-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/warum-ein-ehevertrag-auch-gerade-nach-der-hochzeit-noch-sinnvoll-ist\/","title":{"rendered":"Warum ein Ehevertrag auch gerade nach der Hochzeit noch sinnvoll ist"},"content":{"rendered":"
Von Notarin Sonja Reiff<\/strong><\/p>\n Viele Paare machen sich vor der Hochzeit Gedanken, ob sie einen Ehevertrag schlie\u00dfen sollen oder nicht. In den meisten F\u00e4llen ist dies auch sinnvoll und das zuk\u00fcnftige Ehepaar kann mit einem solchen vorsorgenden Ehevertrag sp\u00e4tere Streitpunkte bei einer Scheidung reduzieren.<\/p>\n H\u00e4ufig ist aber zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht absehbar, wie sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse, die Familienplanung und die Berufst\u00e4tigkeit der Ehepartner in der Ehe tats\u00e4chlich entwickeln werden.<\/p>\n <\/p>\n Manchmal kommt es gerade durch einen zu fr\u00fch geschlossenen Ehevertrag zu einem nicht gewollten Ungleichgewicht.<\/p>\n Sind zum Beispiel die Eheleute davon ausgegangen, dass sie relativ gleichwertig Verm\u00f6gen in der Ehe aufbauen werden, da sie zu Beginn der Ehe \u00e4hnliche Einkommen hatten und war geplant, dass ein Ehepartner seine Berufst\u00e4tigkeit nur kurz f\u00fcr Zeiten der Kinderbetreuung unterbrechen wird, war ein gegenseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleichsanspr\u00fcche oder auf Versorgungsausgleich in diesem Zeitpunkt vielleicht noch angemessen.<\/p>\n Stellt sich dann jedoch w\u00e4hrend der Ehe heraus, dass ein Ehepartner doch langfristig zu Hause geblieben ist, um die Kinder zu betreuen, oder hat er nur eine geringf\u00fcgige Teilzeitt\u00e4tigkeit aufgenommen, w\u00e4hrend der andere Partner gut verdient und ein gro\u00dfes Verm\u00f6gen aufgebaut hat, entsteht bei einer sp\u00e4teren Scheidung ein Ungleichgewicht. Dies kann sogar soweit gehen, dass ein Ehepartner in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten ger\u00e4t, wenn es zu einer Scheidung k\u00e4me.<\/p>\n Zwar werden solche Ehevertr\u00e4ge bei Scheidung auch von den Familiengerichten \u00fcberpr\u00fcft und gewisse Regelungen teilweise auch nachtr\u00e4glich angepasst. Einige Regelungen bleiben aber bestehen.<\/p>\n Mit einem sp\u00e4ter geschlossenen Ehevertrag k\u00f6nnen die Ehepartner daher viele Punkte viel konkreter und individueller regeln, selbst wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht planen, sich zu trennen. Dadurch kann viel Streit f\u00fcr den Fall der Scheidung verhindert werden.<\/p>\n Stellt sich beispielsweise heraus, dass ein Ehepartner doch l\u00e4nger als geplant die Berufst\u00e4tigkeit unterbrochen hat oder auch noch plant, l\u00e4nger zu unterbrechen, so k\u00f6nnen verst\u00e4rkende Unterhaltsregelungen vereinbart werden. Bei diesen wird vereinbart, dass der die Kinder betreuende Ehepartner l\u00e4ngere oder h\u00f6here Unterhaltszahlungen als die gesetzlich vorgegebenen erh\u00e4lt.<\/p>\n Auch kann bei sehr unterschiedlichen Verm\u00f6gensentwicklungen ein Ausgleich an den Ehepartner vereinbart werden, der weniger Verm\u00f6gen aufbauen konnte. Ein solcher w\u00fcrde zwar im Falle der Scheidung sowieso als Zugewinnausgleichsanspruch entstehen. Die Vertragspartner k\u00f6nnen diesen aber auch pauschal vereinbaren, um dann den sp\u00e4teren Streit \u00fcber die H\u00f6he des Verm\u00f6gens und des Anspruchs zu verhindern. Ferner kann auch der Ehepartner mit dem h\u00f6heren Verm\u00f6gen sich dahingehend absichern, dass er nicht genau die H\u00e4lfte seines mehr erwirtschafteten Verm\u00f6gens abgeben muss und dennoch der andere Ehepartner ausreichend versorgt ist.<\/p>\n Der gesetzliche Zugewinnausgleich, der bei Scheidung entsteht, muss in Geld gezahlt werden. H\u00e4ufig besteht aber gar nicht so viel Liquidit\u00e4t, sondern ist in gewissen Verm\u00f6genswerten wie Immobilien angelegt.<\/p>\n In einem Ehevertrag kann als Zugewinnausgleich statt einer Geldzahlung aber auch die \u00dcbertragung einer Immobilie vereinbart werden.<\/p>\n Manchmal m\u00f6chten die Ehepartner sogar gerne Immobilien oder andere Verm\u00f6genswerte auf den anderen Ehepartner \u00fcbertragen, m\u00fcssten dann aber zu viel Steuern zahlen, da die Steuerfreibetr\u00e4ge bei Schenkungen \u00fcberschritten werden.<\/p>\n Dann kann in Ehevertr\u00e4gen die sogenannte G\u00fcterstandsschaukel<\/a> vereinbart werden. Diese Verm\u00f6gens\u00fcbertragung von dem einen Ehepartner auf den anderen im Rahmen eines Zugewinnausgleiches ist dann steuerfrei.<\/p>\n Es ist daher gerade sinnvoll w\u00e4hrend der Ehe \u00fcber den Abschluss eines Ehevertrages nachzudenken, auch wenn eine Trennung nicht gew\u00fcnscht und geplant ist.<\/p>\n Lassen Sie sich daher jederzeit von einem Notar hierzu beraten.<\/p>\n <\/p>\n Weiterf\u00fchrende Informationen:<\/strong><\/p>\n Checkliste Ehevertrag<\/a><\/p>\n Der Ehevertrag eines Unternehmers\/einer Unternehmerin<\/a><\/p>\n