{"id":3245,"date":"2020-05-07T14:12:32","date_gmt":"2020-05-07T12:12:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3245"},"modified":"2020-07-06T18:11:06","modified_gmt":"2020-07-06T16:11:06","slug":"seniorenrecht-und-notarielle-vorsorge-fuer-senioren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/fachbeitraege-publikationen\/seniorenrecht-und-notarielle-vorsorge-fuer-senioren\/","title":{"rendered":"Seniorenrecht und notarielle Vorsorge f\u00fcr Senioren"},"content":{"rendered":"
Von Notarin Sonja Reiff<\/strong><\/p>\n \u00dcbertragung von Immobilien, General- und Vorsorgevollmachten mit Betreuungsverf\u00fcgungen und die rechtzeitige Regelung des Nachlasses: Wenn wir \u00e4lter werden, stellen sich viele Fragen sowohl zur eigenen Vorsorge als auch zur Nachlassregelung, zu Erbe und Testament. Der Notar ist hier Ihr optimaler Ansprechpartner. Von Amts wegen besch\u00e4ftigt er sich regelm\u00e4\u00dfig mit den wesentlichen Fragestellungen im Erbrecht und Seniorenrecht. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt darf er Ihren Willen auch notariell beurkunden und kann Testamente und Vollmachten im zentralen Register der Notarkammer registrieren lassen.<\/p>\n <\/p>\n In allen diesen Fragestellungen k\u00f6nnen wir Ihnen behilflich sein.<\/p>\n \u00dcbertragung von Immobilien zu Lebzeiten<\/strong><\/p>\n Unsere Notare beraten Sie zum Beispiel, ob es sinnvoll ist eine Immobilie bereits zu Lebzeiten zu \u00fcbertragen. H\u00e4ufig k\u00f6nnen bei einer rechtzeitigen lebzeitigen \u00dcbertragung Steuerfreibetr\u00e4ge ausgenutzt und sogar mehrfach verwendet werden. Als \u00dcbergeber k\u00f6nnen Sie sich Wohnungsrechte oder Nie\u00dfbrauchrechte vorbehalten und somit sicherstellen, dass Sie das Haus oder die Wohnung zu Lebzeiten noch nutzen k\u00f6nnen. Auch ist es m\u00f6glich, sich R\u00fcckforderungsrechte an dem Grundbesitz vorzubehalten, um die Schenker abzusichern, falls die Gefahr besteht, dass die Kinder die Immobilie aufgrund von Insolvenz, Pf\u00e4ndung oder Scheidung verlieren.<\/p>\n Auch sollten Sie eine lebzeitige \u00dcbertragung von Immobilien mit der Nachlassregelung abstimmen. So kann man beispielsweise sicherstellen, dass nicht zu Lebzeiten bedachte Kinder daf\u00fcr mehr beim Erbfall ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n Verm\u00f6gen einsetzen und sinnvoll vererben<\/strong><\/p>\n Auch bei der Gestaltung von Testamenten<\/a> und Erbvertr\u00e4gen<\/a> k\u00f6nnen wir Sie beraten und eine auf Ihre konkrete Lebens- und Familiensituation abgestimmte letztwillige Verf\u00fcgung entwerfen und beurkunden.<\/p>\n Die Aufgabe der Notare ist es n\u00e4mlich gerade, den Willen des zuk\u00fcnftigen Erblassers zu ermitteln, ihm verschiedene L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten vorzustellen und dann ein individuelles und fachlich eindeutig erstelltes Testament<\/a> zu entwerfen und zu beurkunden.<\/p>\n In gro\u00dfen Familienverb\u00e4nden kann dies eine sehr herausfordernde Aufgabe sein. Aber auch kinderlose Senioren stellen sich nat\u00fcrlich die Frage, wie sie ihr Verm\u00f6gen einsetzen und sinnvoll vererben k\u00f6nnen.<\/p>\n Vorsorge f\u00fcr den Fall der F\u00e4lle<\/strong><\/p>\n Weiterhin k\u00f6nnen wir Sie bei der Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten<\/a> mit Betreuungs- und Patientenverf\u00fcgung unterst\u00fctzen. Notarielle Vollmachten werden in Krankenh\u00e4usern und Kliniken h\u00e4ufig eher akzeptiert. Zudem kann der Notar auch bei der Erstellung der Patientenverf\u00fcgung beraten, so dass diese m\u00f6glichst eindeutig ist und nicht zu Auslegungsschwierigkeiten f\u00fchrt. Durch die Aufnahme einer Betreuungsverf\u00fcgung in der Urkunde kann zudem verhindert werden, dass ein Berufsbetreuer im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung eingesetzt wird.<\/p>\n Die vorbezeichneten Themengebiete sind aber nicht nur f\u00fcr Senioren relevant. Auch j\u00fcngere Menschen sollten rechtzeitig vorsorgen und sich insbesondere mit den Themen Testament und Nachlassgestaltung sowie Vollmachten besch\u00e4ftigen.<\/p>\n Weiterf\u00fchrende Informationen<\/strong><\/p>\n\n