{"id":3218,"date":"2020-04-21T12:24:16","date_gmt":"2020-04-21T10:24:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=3218"},"modified":"2020-04-21T12:25:48","modified_gmt":"2020-04-21T10:25:48","slug":"wichtige-informationen-zur-patientenverfuegung-in-zeiten-von-corona","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/wichtige-informationen-zur-patientenverfuegung-in-zeiten-von-corona\/","title":{"rendered":"Wichtige Informationen zur Patientenverf\u00fcgung in Zeiten von Corona"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 21. April 2020 \u2013 Das Corona-Virus hat unseren Alltag ver\u00e4ndert. Vieles muss neu gedacht und bedacht werden. Auch im Zusammenhang mit Patientenverf\u00fcgungen und Vorsorgevollmachten stellen sich f\u00fcr Betroffene nun Fragen und gerade \u00e4ltere Patientenverf\u00fcgungen sollten \u00fcberpr\u00fcft werden, wie Notarin Bettina Selzer erst k\u00fcrzlich in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk erl\u00e4uterte.<\/p>\n
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\u201eDie Auslegung von \u00e4lteren Patientenverf\u00fcgungen ist auch in der Vergangenheit h\u00e4ufig ein Problem gewesen\u201c, f\u00fchrt Notarin Bettina Selzer hierzu aus. \u201eEinige B\u00fcrger sind nun unsicher, ob sie mit ihrer Patientenverf\u00fcgung auf lebensverl\u00e4ngernde Ma\u00dfnahmen im Fall einer Corona-Erkrankung verzichten m\u00fcssen und ob Patienten ohne Patientenverf\u00fcgung bessergestellt sind.\u201c<\/p>\n
Tats\u00e4chlich sind \u00e4ltere Patientenverf\u00fcgung oftmals sehr kurzgehalten. Die Rechtsabteilungen der Krankenh\u00e4user m\u00fcssen dann eine entsprechende Auslegung treffen und auch der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren oftmals mit dem Thema auseinandersetzen m\u00fcssen. Hierbei kam er zu dem Schluss, dass eine Patientenverf\u00fcgung nicht nur den Wunsch auf den Verzicht von lebensverl\u00e4ngernden Ma\u00dfnahmen enthalten sollte, sondern auch Angaben dazu, in welchem Fall der Patient solche Ma\u00dfnahmen dennoch w\u00fcnscht. In Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie k\u00f6nnte ein entsprechender Passus z.B. wie folgt aussehen: \u201eIm Fall einer Corona-Erkrankung w\u00fcnsche ich bis zu 6 Wochen Beatmungstherapie, notfalls auch eine Intubation.\u201c<\/p>\n
Notarin Bettina Selzer empfiehlt im Zweifelsfall daher die \u00dcberpr\u00fcfung \u00e4lterer Patientenverf\u00fcgungen durch einen Notar, um sicherzustellen, dass im Fall der F\u00e4lle auch eine Behandlung entsprechend des tats\u00e4chlichen Willens stattfinden kann.<\/p>\n
Zudem sei es generell sinnvoll, bei der Errichtung einer Patientenverf\u00fcgung oder Vorsorgevollmacht einen Notar hinzuzuziehen: \u201eNeben der juristischen Beratung \u00fcber die Ausgestaltung wird die notariell beurkundete Patientenverf\u00fcgung n\u00e4mlich beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Dadurch kann ein Krankenhaus sofort durch Einblick in das elektronische Vorsorgeregister feststellen, ob eine Patientenverf\u00fcgung vorliegt und wer bevollm\u00e4chtigt worden ist. Ob und wie ein Krankenhaus von Patientenverf\u00fcgungen Kenntnis erlangt, die privat angefertigt worden sind, ist leider oftmals fraglich\u201c, erkl\u00e4rt Bettina Selzer.<\/p>\n
Ausf\u00fchrlichere Informationen zum Thema finden Sie in einem aktuellen Fachartikel auf der Kanzlei-Homepage von Selzer Reiff Notare, ebenso einen Link zum HR-Interview:<\/p>\n