{"id":319,"date":"2011-06-29T15:56:18","date_gmt":"2011-06-29T13:56:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=319"},"modified":"2019-09-18T18:03:19","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:19","slug":"sozialplan-bei-bezug-einer-erwerbsminderungsrente-darf-abfindung-entfallen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/sozialplan-bei-bezug-einer-erwerbsminderungsrente-darf-abfindung-entfallen\/","title":{"rendered":"Sozialplan: Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente darf Abfindung entfallen"},"content":{"rendered":"
Arbeitgeber und Betriebsrat k\u00f6nnen in einem Sozialplan vereinbaren, dass solche Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, die wegen des Bezugs einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente nicht besch\u00e4ftigt sind und bei denen damit zu rechnen ist, dass ihre Arbeitsunf\u00e4higkeit auf nicht absehbare Zeit fortbesteht.
In einem derartigen Anspruchsausschluss liegt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine unmittelbare Benachteiligung des erwerbsgeminderten Arbeitnehmers wegen seiner Behinderung.<\/p>\n
Dieser erfahre durch die Sozialplanregelung keine weniger g\u00fcnstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Lage. Durch Sozialplanleistungen sollen die wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer ausgeglichen werden, die infolge der Betriebs\u00e4nderung ihren Arbeitsplatz und damit ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt verlieren. Bereits l\u00e4ngere Zeit erwerbsgeminderte Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsf\u00e4higkeit in absehbarer Zeit nicht wiedererlangen werden, w\u00fcrden durch die Beendigung ihres Arbeitsverh\u00e4ltnisses keine vergleichbaren Nachteile erleiden. In Bezug auf diese Personengruppe k\u00f6nnten die Betriebsparteien typisierend davon ausgehen, dass sie auch zuk\u00fcnftig nicht in der Lage sein werden, durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft Arbeitsentgelt zu erzielen (BAG, 1 AZR 34\/10).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Arbeitgeber und Betriebsrat k\u00f6nnen in einem Sozialplan vereinbaren, dass solche Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, die wegen des Bezugs einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente nicht besch\u00e4ftigt sind und bei denen damit zu rechnen ist, dass ihre Arbeitsunf\u00e4higkeit auf nicht absehbare Zeit fortbesteht. In einem derartigen Anspruchsausschluss liegt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine unmittelbare Benachteiligung des […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-319","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n