{"id":313,"date":"2011-05-28T15:53:07","date_gmt":"2011-05-28T13:53:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=313"},"modified":"2019-09-18T18:03:20","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:20","slug":"auslandseinsatz-verguetung-eines-bauarbeiters","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/auslandseinsatz-verguetung-eines-bauarbeiters\/","title":{"rendered":"Auslandseinsatz: Verg\u00fctung eines Bauarbeiters"},"content":{"rendered":"
Entsendet ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes einen Bauarbeiter vor\u00fcbergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und treffen die Parteien f\u00fcr diesen Einsatz keine Verg\u00fctungsregelung, schuldet der Arbeitgeber die \u00fcbliche Verg\u00fctung. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestl\u00f6hne im Baugewerbe (TV Mindestlohn), sofern im vergleichbaren Wirtschaftskreis tats\u00e4chlich keine h\u00f6here Verg\u00fctung f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze gew\u00e4hrt wird. Ob in diesen F\u00e4llen der Mindestlohn West oder der Mindestlohn Ost zu zahlen ist, bestimmt sich nach dem Einstellungsort.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG). Geklagt hatte ein bei einem Bauunternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern besch\u00e4ftigter Maurer. Er arbeitete \u00fcberwiegend auf Baustellen in D\u00e4nemark. Daf\u00fcr verlangte er nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses den nach seinem Vorbringen in D\u00e4nemark f\u00fcr einen dort eingestellten Maurer \u00fcblichen Lohn. Das Arbeitsgericht hat der Klage in H\u00f6he des Mindestlohns West stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat dem Kl\u00e4ger lediglich den Mindestlohn Ost zugesprochen. Das BAG hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts best\u00e4tigt. Der Maurer k\u00f6nne mangels einer anderweitigen Verg\u00fctungsvereinbarung f\u00fcr seinen Auslandseinsatz in D\u00e4nemark (nur) den Mindestlohn Ost verlangen (BAG, 5 AZR 171\/10).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Entsendet ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes einen Bauarbeiter vor\u00fcbergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und treffen die Parteien f\u00fcr diesen Einsatz keine Verg\u00fctungsregelung, schuldet der Arbeitgeber die \u00fcbliche Verg\u00fctung. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestl\u00f6hne im Baugewerbe (TV Mindestlohn), sofern im vergleichbaren Wirtschaftskreis tats\u00e4chlich keine h\u00f6here Verg\u00fctung f\u00fcr Auslandseins\u00e4tze gew\u00e4hrt wird. Ob in […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-313","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n