{"id":309,"date":"2011-03-25T15:51:23","date_gmt":"2011-03-25T14:51:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=309"},"modified":"2019-09-18T18:03:20","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:20","slug":"kuendigungsrecht-keine-kuendigung-wegen-drei-schrauben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/kuendigungsrecht-keine-kuendigung-wegen-drei-schrauben\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigungsrecht: Keine K\u00fcndigung wegen drei Schrauben"},"content":{"rendered":"
Zwar kann auch das Verschenken von drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung darstellen. Es kommt aber stets auf den konkreten Fall an.
Hierauf wies das Arbeitsgericht Bonn im Fall eines Arbeitnehmers hin, der seit mehr als 30 Jahren im Betrieb besch\u00e4ftigt war. Als ein ehemaliger Kollege drei bestimmte Schrauben ben\u00f6tigte, besorgte er diese bei der Materialausgabe und verschenkte sie. Der Arbeitgeber erkl\u00e4rte daraufhin die fristlose K\u00fcndigung.<\/p>\n
Die hiergegen gerichtete K\u00fcndigungsschutzklage des Arbeitnehmers hatte Erfolg. Der Richter betonte zwar ausdr\u00fccklich, dass auch ein Betrug \u00fcber drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung darstellen k\u00f6nne. Es m\u00fcsse aber eine Abw\u00e4gung im Einzelfall erfolgen. Hier habe vor allem die lange Betriebszugeh\u00f6rigkeit eine gro\u00dfe Bedeutung. Positiv bewertete das Gericht au\u00dferdem, dass der Arbeitnehmer sein Vorgehen nicht geleugnet, sondern sofort bedauert habe. Als mildestes Mittel h\u00e4tte daher eine Abmahnung ausgereicht (Arbeitsgericht Bonn, 1 BV 47\/10).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Zwar kann auch das Verschenken von drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung darstellen. Es kommt aber stets auf den konkreten Fall an. Hierauf wies das Arbeitsgericht Bonn im Fall eines Arbeitnehmers hin, der seit mehr als 30 Jahren im Betrieb besch\u00e4ftigt war. Als ein […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-309","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n