{"id":304,"date":"2011-03-25T15:49:30","date_gmt":"2011-03-25T14:49:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=304"},"modified":"2019-09-18T18:03:20","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:20","slug":"kuendigungsrecht-eigenmaechtiger-urlaubsantritt-des-arbeitnehmers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/kuendigungsrecht-eigenmaechtiger-urlaubsantritt-des-arbeitnehmers\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigungsrecht: Eigenm\u00e4chtiger Urlaubsantritt des Arbeitnehmers"},"content":{"rendered":"
Der eigenm\u00e4chtige Urlaubsantritt eines Arbeitnehmers rechtfertigt grunds\u00e4tzlich eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung.<\/p>\n
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg k\u00f6nne sich diese K\u00fcndigung aber im Rahmen der Interessenabw\u00e4gung als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig herausstellen. Gepr\u00fcft werden m\u00fcsse, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbesch\u00e4ftigung des Arbeitnehmers trotz der erheblichen Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zumindest bis zum Ende der K\u00fcndigungsfrist zugemutet werden k\u00f6nne.<\/p>\n
Abzuw\u00e4gen sei dabei das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand. Zu ber\u00fccksichtigen sei insbesondere der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz. Danach ist eine fristlose K\u00fcndigung ungerechtfertigt, wenn die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers durch mildere Mittel geahndet werden k\u00f6nne. Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsverh\u00e4ltnis 31 Jahre lang beanstandungsfrei bestanden. Nach einer solch langen Zeitspanne sei es nach Ansicht der Richter unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, ohne eine vorherige Abmahnung au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen (LAG Berlin-Brandenburg, 10 Sa 1823\/10).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Der eigenm\u00e4chtige Urlaubsantritt eines Arbeitnehmers rechtfertigt grunds\u00e4tzlich eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg k\u00f6nne sich diese K\u00fcndigung aber im Rahmen der Interessenabw\u00e4gung als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig herausstellen. Gepr\u00fcft werden m\u00fcsse, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbesch\u00e4ftigung des Arbeitnehmers trotz der erheblichen Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zumindest bis zum Ende der K\u00fcndigungsfrist zugemutet werden k\u00f6nne.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-304","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n