{"id":299,"date":"2011-03-25T15:47:29","date_gmt":"2011-03-25T14:47:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=299"},"modified":"2019-09-18T18:03:20","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:20","slug":"arbeitszeugnis-anspruch-auf-ersatzausstellung-bei-verlust","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/arbeitszeugnis-anspruch-auf-ersatzausstellung-bei-verlust\/","title":{"rendered":"Arbeitszeugnis: Anspruch auf Ersatzausstellung bei Verlust"},"content":{"rendered":"
Geht ein Arbeitszeugnis verloren oder wird es besch\u00e4digt, ist der Arbeitgeber im Rahmen des ihm M\u00f6glichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu \u00fcberlassen.<\/p>\n
Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen im Streit eines Arbeitnehmers mit seinem Arbeitgeber. Die Richter machten dabei deutlich, dass mit dem urspr\u00fcnglich ausgestellten Zeugnis der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Zeugnisses eigentlich durch Erf\u00fcllung erloschen sei. Wegen der Wichtigkeit des Zeugnisses f\u00fcr die weitere berufliche Laufbahn des Arbeitnehmers m\u00fcsse hier jedoch eine Ausnahme gemacht werden.<\/p>\n
Der Arbeitgeber bleibe vielmehr verpflichtet, im Rahmen des ihm M\u00f6glichen und Zumutbaren eine neue Ausfertigung des Zeugnisses zu erstellen. Hierbei komme es nicht darauf an, ob der Verlust oder die Besch\u00e4digung von dem Arbeitnehmer zu vertreten sei. Entscheidend sei vielmehr allein die Frage, ob dem bisherigen Arbeitgeber die Ersatzausstellung zugemutet werden k\u00f6nne. Hiervon sei in der Regel auszugehen. Allerdings sei der Anspruch auf Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses eine Holschuld. Hieraus folge, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis beim Arbeitgeber abholen m\u00fcsse. Eine Zusendung k\u00f6nne er nicht verlangen (LAG Hessen, 16 Sa 1195\/10).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Geht ein Arbeitszeugnis verloren oder wird es besch\u00e4digt, ist der Arbeitgeber im Rahmen des ihm M\u00f6glichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu \u00fcberlassen. Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen im Streit eines Arbeitnehmers mit seinem Arbeitgeber. Die Richter machten dabei deutlich, dass mit dem urspr\u00fcnglich ausgestellten Zeugnis der Anspruch des Arbeitnehmers […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-299","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n