{"id":297,"date":"2011-03-01T15:46:32","date_gmt":"2011-03-01T14:46:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=297"},"modified":"2019-09-18T18:03:21","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:21","slug":"altersdiskriminierung-vom-lebensalter-abhaengige-urlaubsansprueche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/altersdiskriminierung-vom-lebensalter-abhaengige-urlaubsansprueche\/","title":{"rendered":"Altersdiskriminierung: Vom Lebensalter abh\u00e4ngige Urlaubsanspr\u00fcche"},"content":{"rendered":"
Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsanspr\u00fcche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen versto\u00dfen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.<\/p>\n
Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) D\u00fcsseldorf im Fall einer 24-j\u00e4hrigen Einzelhandelskauffrau, die bei einer Einzelhandelskette besch\u00e4ftigt ist. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis unterliegt dem Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen. Danach ist der j\u00e4hrliche Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche nach dem Lebensalter wie folgt gestaffelt: .<\/p>\n
bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Urlaubstage,<\/p>\n
nach dem vollendeten 20. Lebensjahr 32 Urlaubstage,<\/p>\n
nach dem vollendeten 23. Lebensjahr 34 Urlaubstage,<\/p>\n
nach dem vollendeten 30. Lebensjahr 36 Urlaubstage.<\/p>\n
Die Frau f\u00fchlte sich wegen ihres Alters diskriminiert und verlangte ebenfalls 36 Urlaubstage.
Das LAG best\u00e4tigte wie die Vorinstanz die Diskriminierung wegen des Alters. Die nach dem Alter unterscheidende Regelung sei nicht gem\u00e4\u00df \u00a7 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gerechtfertigt. Es fehle an einem legitimen Ziel f\u00fcr diese Ungleichbehandlung, das im Tarifvertrag oder in dessen Kontext Anklang gefunden hat. Dies gelte insbesondere f\u00fcr das von der Arbeitgeberseite vorgebrachte Argument, mit der Regelung solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gef\u00f6rdert werden. Folge der Ungleichbehandlung sei, dass die Frau, der nach der tariflichen Regelung nur 34 Urlaubstage zust\u00e4nden, wegen des Versto\u00dfes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung 36 Urlaubstage pro Jahr beanspruchen k\u00f6nne. Diese Angleichung nach oben entgegen der bestehenden tariflichen Regelung folge aus dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben. Die Revision ist zugelassen (LAG D\u00fcsseldorf, 8 Sa 1274\/10).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsanspr\u00fcche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen versto\u00dfen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) D\u00fcsseldorf im Fall einer 24-j\u00e4hrigen Einzelhandelskauffrau, die bei einer Einzelhandelskette besch\u00e4ftigt ist. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis unterliegt dem Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen. Danach ist der j\u00e4hrliche Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche nach dem Lebensalter wie folgt gestaffelt: […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-297","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n