{"id":284,"date":"2011-01-26T17:40:29","date_gmt":"2011-01-26T16:40:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.selzer-reiff.kunde-formativ.net\/?p=284"},"modified":"2019-09-18T18:03:21","modified_gmt":"2019-09-18T16:03:21","slug":"teilzeit-arbeitgeber-kann-nicht-pauschal-taetigkeit-in-nachmittagsschicht-verlangen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/archiv\/teilzeit-arbeitgeber-kann-nicht-pauschal-taetigkeit-in-nachmittagsschicht-verlangen\/","title":{"rendered":"Teilzeit: Arbeitgeber kann nicht pauschal T\u00e4tigkeit in Nachmittagsschicht verlangen"},"content":{"rendered":"
Einem Teilzeitwunsch muss unter Umst\u00e4nden auch stattgegeben werden, wenn die gew\u00fcnschte Verteilung der Arbeitszeit dazu f\u00fchrt, dass nicht im betriebs\u00fcblichen Wechsel in Vormittags- und Nachmittagsschicht gearbeitet wird.
Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren entschieden. Betroffen war eine Arbeitnehmerin, die nach Ende ihrer Elternzeit zum 16.12.2010 eine Teilzeitt\u00e4tigkeit anstrebte. Diesen Wunsch teilte sie ihrem Arbeitgeber erst ohne konkretere Angaben m\u00fcndlich im August, dann mit Schreiben vom 29.9.2010 konkret mit Angabe der Stundendauer mit.<\/p>\n
Sie w\u00fcnschte eine Teilzeitt\u00e4tigkeit von dienstags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr, da sie auf Ehemann und Verwandte nicht zur\u00fcckgreifen k\u00f6nne. Ohne weiteres Gespr\u00e4ch lehnte der Arbeitgeber dieses ab, da die gew\u00fcnschten Arbeitszeiten aus organisatorischen Gr\u00fcnden so nicht m\u00f6glich seien. Im Betrieb wird im w\u00f6chentlichen Wechsel montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr bzw. montags bis freitags von 12.15 Uhr bis 19.30 Uhr gearbeitet. Der Arbeitgeber verlangte, dass alle Besch\u00e4ftigten, auch die Teilzeitbesch\u00e4ftigten die Nachmittagsschicht mit abdecken.<\/p>\n
Das Arbeitsgericht hat den Eilantrag der Kl\u00e4gerin aus formalen Gr\u00fcnden abgewiesen, weil der schriftliche Antrag zu kurzfristig gestellt worden war. Vor dem LAG hatte die Kl\u00e4gerin dann Erfolg. Die Richter stellten klar, dass ein zu kurzfristig gestelltes Teilzeitverlangen, das die gesetzlich geregelte Ank\u00fcndigungsfrist von drei Monaten nicht wahre, nicht unwirksam sei. Es f\u00fchre nur dazu, dass nicht schon ab Ende der Elternzeit, sondern erst drei Monate nach dem Verlangen mit der Teilzeit begonnen werden k\u00f6nne. In der Sache selbst d\u00fcrfe der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch nicht mit dem blo\u00dfen Hinweis ablehnen, in seinem Betrieb m\u00fcssten alle Besch\u00e4ftigten, auch die Teilzeitbesch\u00e4ftigten im Schichtbetrieb arbeiten und in diesem Zusammenhang die Nachmittagsschicht bis mindestens 18.00 Uhr abdecken. Er m\u00fcsse vielmehr konkrete Umst\u00e4nde anf\u00fchren und beweisen, inwiefern die gew\u00fcnschte zeitliche Lage der Arbeit nicht durch zumutbare \u00c4nderung der Betriebsabl\u00e4ufe oder Einsatz einer in sein Schichtsystem integrierten Ersatzkraft erm\u00f6glicht werden k\u00f6nne (LAG Schleswig-Holstein, 3 SaGa 14\/10).<\/p>\n
Quelle: IWW Institut f\u00fcr Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Einem Teilzeitwunsch muss unter Umst\u00e4nden auch stattgegeben werden, wenn die gew\u00fcnschte Verteilung der Arbeitszeit dazu f\u00fchrt, dass nicht im betriebs\u00fcblichen Wechsel in Vormittags- und Nachmittagsschicht gearbeitet wird. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren entschieden. Betroffen war eine Arbeitnehmerin, die nach Ende ihrer Elternzeit zum 16.12.2010 eine Teilzeitt\u00e4tigkeit anstrebte. Diesen Wunsch teilte […]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[21],"tags":[12],"class_list":["post-284","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-archiv","tag-gesellschaftsrecht"],"acf":[],"yoast_head":"\n