{"id":2628,"date":"2019-08-22T11:02:09","date_gmt":"2019-08-22T09:02:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/?p=2628"},"modified":"2019-08-22T11:03:00","modified_gmt":"2019-08-22T09:03:00","slug":"vermoegensausgleich-und-steuervorteile-mit-der-gueterstandsschaukel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/presse\/vermoegensausgleich-und-steuervorteile-mit-der-gueterstandsschaukel\/","title":{"rendered":"Verm\u00f6gensausgleich und Steuervorteile mit der G\u00fcterstandsschaukel"},"content":{"rendered":"
Frankfurt, 22. August 2019 \u2013 Das Verm\u00f6gen in einer Ehe ist nicht immer gleich verteilt. Gerade bei gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6gen und Immobilienbesitz kann dies bei der \u00dcbertragung durch Schenkung oder Erbschaft zu steuerlichen Nachteilen f\u00fchren. Mithilfe der sogenannten G\u00fcterstandsschaukel kann ein Verm\u00f6gensausgleich geschaffen werden und steuerliche Freibetr\u00e4ge lassen sich besser aussch\u00f6pfen. Bettina Selzer, Notarin in Frankfurt, stellt dies in einem neuen Fachbeitrag vor.<\/p>\n
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Bei der \u00dcbertragung von Verm\u00f6gen durch Schenkung oder Erbschaft werden in der Regel Steuern f\u00e4llig. Ausgenommen hiervon sind Freibetr\u00e4ge, die je nach Beziehungsstatus und Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfallen. Dem Ehepartner steht zum Beispiel ein Freibetrag von 500.000 Euro zur Verf\u00fcgung, bei den Kindern sind es 400.000 Euro (Stand August 2019).<\/p>\n
Bei gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6gen und Immobilienbesitz k\u00f6nnen diese Freibetr\u00e4ge leicht \u00fcberschritten werden. Ist das Verm\u00f6gen innerhalb einer Ehe ungleich verteilt, k\u00f6nnen die Freibetr\u00e4ge zudem oftmals nicht voll ausgesch\u00f6pft werden, zum Beispiel bei der Schenkung an die Kinder.<\/p>\n
Hier nun er\u00f6ffnet ein G\u00fcterstandswechsel von der Zugewinngemeinschaft in die G\u00fctertrennung die M\u00f6glichkeit, von der Schenkungssteuer befreit einen Verm\u00f6gensausgleich durch den dann f\u00e4lligen Zugewinnausgleich zu schaffen.<\/p>\n
Nun kann jeder Ehegatte die gemeinsamen Kinder in einem Testament zu Erben einsetzen, die ansonsten den erbschaftssteuerlichen Freibetrag nur nach dem Tode des verm\u00f6genden Elternteils, also nur einmal in Anspruch nehmen k\u00f6nnten. Somit kann jeder Ehegatte die erbschaftssteuerlichen Freibetr\u00e4ge aussch\u00f6pfen, insgesamt sind die Freibetr\u00e4ge also doppelt so hoch. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen beide Ehegatten nach dem G\u00fcterstandswechsel pers\u00f6nliche Schenkungsfreibetr\u00e4ge des \u00a7\u00a7 16 ErbStG alle 10 Jahre nutzen.<\/p>\n
Der Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die G\u00fctertrennung hat allerdings erbrechtliche Nachteile. Deshalb ist es sinnvoll, anschlie\u00dfend durch notariellen Ehevertrag erneut in den G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft zur\u00fcckzukehren. Hierbei spricht man von der sogenannten G\u00fcterstandsschaukel.<\/p>\n
Bei der R\u00fcckkehr in die Zugewinngemeinschaft wird das von dem Ehegatten durch den Zugewinnausgleich gerade erst steuerfrei erworbene Verm\u00f6gen nicht zur\u00fcckerstattet, der steuerfreie Schutz bleibt bestehen.<\/p>\n
Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2005 die G\u00fcterstandsschaukel anerkannt, wenn es tats\u00e4chlich zu einer Durchf\u00fchrung und Abwicklung der Verm\u00f6gens\u00fcbertragung kommt und es sich nicht nur um ein Scheingesch\u00e4ft handelt. Folglich kann die G\u00fcterstandsschaukel als Instrument f\u00fcr den Verm\u00f6gensausgleich in einer Ehe legal genutzt werden.<\/p>\n
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Weiterf\u00fchrende Informationen:<\/p>\n
Ratgeber Erbe und Erbschaftssteuer: Die G\u00fcterstandsschaukel<\/a><\/p>\n <\/p>\n Als vereidigte Notare in Frankfurt am Main bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarb\u00fcro im Westend Frankfurt s\u00e4mtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundst\u00fccks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandt\u00e4tigkeiten.<\/p>\n Regelm\u00e4\u00dfig sind die beiden Notarinne auch als Rechtsexpertinnen in Presse und Rundfunk gefragt.<\/p>\n Weitere Informationen zum Notarb\u00fcro:<\/p>\n\u00dcber die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanw\u00e4lte Notare in Frankfurt<\/h2>\n